So, ich muss mich hier nochmal melden, da heute (ich liebe es wenn diese Bescheide Freitags oder Samstags kommen) wieder ein neuer Bescheid von meiner Fallmanagerin kam.
(Das Erbe wurde nun so berechnet, dass es auf 6 Monate á 333 Euro als Einkommen aufgeteilt wurde.)
Da sie Ende Mai in Urlaub war, bekam ich auf meine Meldung beim Jugendamt hin einen Bescheid ihrer Kollegin, mit dem mir die Differenz (des fehlenden Kindesunterhalts) erstattet wurde.
Nun bekam ich heute einen Bescheid mit einer Aufrechnung seit März (das Geld ging am 30.03. auf dem Konto ein, ein paar Tage später, als ich den Eingang gesehen habe, hab ich es angegeben) und soll nun zuviel gezahlte Leistungen innerhalb eines Monats rückerstatten.
Ich habe gelesen, dass solche Rückforderungen nicht zulässig wären solange kein Selbstverschulden vorliegt...stimmt das?
Dazu kommt ein weiterer Punkt:
Mein Sohn fährt nächste Woche ins Schullandheim.
Dafür hatte ich vor 3 Wochen (als eben der Zettel von der Schule kam) einen Antrag für Bildung und Teilhabe gestellt.
Am Montag sollte das Geld an die Schule überwiesen werden, ich hatte aber noch nichts von einer Genehmigung oder Nicht-Genehmigung gehört.
Also rief ich bei der zuständigen Stelle an, die mir erst versicherte sie hätte keinen Antrag bekommen und schliesslich nach Rücksprache mit meiner Fallmanagerin sagte, dass der Antrag ja doch da wäre, aber keine Auszahlung möglich wäre, da ich ja momentan keine Leistungen mehr erhalte.
Mein Wohngeld-Antrag ist natürlich noch am Laufen und noch nicht entschieden.
Auf meinem neuen Bescheid, der heute ankam, steht:
2. ArbeitslosengeldII/Sozialgeld kann Ihnen ab 01.07.2017 nicht mehr gewährt werden.
Hieße das nicht eigentlich, dass es vorher eben doch noch gewährt wurde und somit auch der Antrag für das Schullandheim durchgehen müsste?
Die ganzen Berechnungen und Auflistungen die mit anhängen bei der Nachzahlung, da blicke ich ehrlich gesagt nicht mehr durch.