Beiträge von fnz

    Hallo zusammen,


    ich hab mich jetzt schon etwas zu dem Thema eingelesen, allerdings sind die Themen meist schon einige Jahre alt. Daher mache ich lieber mal ein neues auf, es könnte sich ja die Rechtslage geändert haben.


    Nun zum Thema:
    -Ich (26 Jahre alt) habe mein Studium abgeschlossen und da kein nahtloser Übergang zwischen Studium und Beruf stattfindet ALG 2 beantragt.
    -In dieser Zeit lebe ich bei meinen Eltern, afaik liegt also eine Haushaltsgemeinschaft mit meinen Eltern vor, aber ich bin meine eigene Bedarfsgemeinschaft


    Jetzt habe ich den Antrag soweit gestellt, erhielt jedoch folgendes Schreiben von meinem SB:
    -Es gilt laut § 9 Abs. 5 SGB II die Vermutung, dass ich Leistungen von meinen Eltern erhalte
    -Um zu prüfen, ob diese gesetzliche Unterhaltsvermutung zutrifft, möchte das Amt nun Nachweise über Einkommen, Kosten und Vermögen meiner Eltern haben


    Auch nach Nachfrage bleibt der SB dabei, ich müsse Nachweise meiner Eltern einreichen.


    So nun meine Frage: Muss ich das wirklich?
    Ich möchte ungern so viele Daten preisgeben. Meine Eltern unterstützen mich finanziell nicht/kaum (ab und zu mal bisschen Geld fürs Kino oder so), abseits vom mietfreien Wohnen. Dazu verdienen meine Eltern auch nur durchschnittlich. Wobei mich hier ja auch auch folgendes interessieren würde:
    Wie viel dürfen meine Eltern denn nun verdienen und wie viel Vermögen dürfen Sie besitzen, damit das Jobcenter berechtigterweise davon ausgehen darf, dass Sie mich finanziell unterstützen?