Hallöchen,
Ich bin neu hier. Ich habe das ganze Internet danach durchforstet das Servicecenter des Jobcenters genervt, meinen Sachbearbeiter, den Teamleiter, die Elterngeldstelle und so weiter!
KEINER KONNTE MIR EINE AUSKUNFT GEBEN UND NUN HOFFE ICH AUF EURE HILFE :-)))
Ich wurde im Mai unfreiwillig in BV geschickt und habe deshalb schon finanzielle Einbußen gehabt,
da ich ja dadurch nicht auf 450,00€ kommen konnte monatlich sondern lediglich die vertraglich vereinbarten Stunden bezahlt bekommen habe, ich bin nicht faul ich arbeite sehr gerne das BV war eher belastend als schonend aber naja jetzt ist es zu spät um gegen meinen Arbeitgeber zu klagen.
Und zwar geht es bei mir um folgendes, ich hatte vor Geburt meines Kindes Einkommen erzielt.
Ich musste alle Verdienstabrechungen in dem Zeitraum von Oktober bis September abgeben.
Ich zähle mal die Summe auf,
Oktober 2015 Nettoeinkommen: 159,61€
April 2016 Nettoeinkommen: 121,80
Mai 2016 Nettoeinkommen 201,96
Juni 2016 Nettoeinkommen 198,00€
August 2016 Nettoeinkommen 211,14€
September 2016 Nettoeinkommen 91,80€
Ergibt 1187,49€ Nettoeinkommen aus einem Minijob geteilt durch 12
beträgt der Durchschnitt 98,49€
Doch die Elterngeldstelle zieht mir eine Werbungskostenpauschale ab von fast 50% ab sodass mir nur noch 49,88€ als anrechnungsfreier Betrag bleibt!!!
Da ich die Variante Elterngeldplus gewählt habe bleiben mir sogesehen, von den 49,88€ nur noch 24,94€ von den 150,00€
Elterngeldplus.
Meine Frage nun diese Arbeitsnehmerpauschale vermindert den Freibetrag den mir die Elterngeldstelle für das Jobcenter erlässt, ist das so rechtens?
Denn ich sage mal so wäre mein Durchschnittseinkommen noch geringer, dann hätte ich ja gar kein Freibetrag erhalten obwohl es in den ganzen Beispielen und Gesetztestexten so steht dass man einen Freibetrag vom durchschnittlich erzielten Einkommen der letzten 12 Kalendermonate hat.
UND NICHT von den letzten 12 Kalendermonaten abzüglich der Arbeitnehmerpauschale.
Kennt sich hier irgendjemand mit der Materie aus?
oder hatte so etwas ähnliches?
Ich habe aus einem anderen Beitrag vom 23.05.2013 gelesen...ich zitiere mal DIESE PERSON DIE DAS GESCHRIEBEN HAT!
"Die 83,33€ (Arbeitnehmerpauschbeitrag) ist der Betrag der nicht versteuert werden mu?! Das hat mit dem Nettolohn nichts zu tun.
Dein Nettlohn ist 401,01 minus Sozialabgaben 84€ Sozialabgaben=316€ Von diesem Lohn muss das Elterngeld berechnet werden.
Nochmals die Arbeitnehmerpauschale hat lediglich mit der Steuerpflichtigkeit was zu tun, in der Berechnung des Elterngeldes aber nichts!!"
Lohnt sich da ein Widerspruch gegen den Elterngeldbescheid und dem daraus resultierenden niedrigeren Freibetrag!
Über jede Antwort freue ich mich!