Hallo,
ich habe mich hier im Forum angemeldet, weil ich ein paar Fragen zu unserer Situation hab, die uns bisher noch niemand beantworten konnte (wollte).
Und zwar ist es so, dass mein Freund bald nach erfolgloser Jobsuche (mit Studienabschluss) eine Umschulung beginnt. Ich studiere noch und erwarte nun ein Kind. Bisher haben wir nicht zusammengewohnt, wollen dies logischerweise allerdings. Jetzt hat mein Freund während der Umschulung zwar Anspruch auf Hartz 4 (hätte er auch vorher schon gehabt, hat es aber nicht beantragt). Erstmal nur für sich. Das scheint erstmal recht unkompliziert.
ABER: Was ist, wenn wir zusammenziehen? Durch das Kind gelten wir ja auf Anhieb als Bedarfsgemeinschaft, aber welche Auswirkungen hat das? Ich habe bis auf etwas Unterhalt von meinen Vater keine Einkünfte. Studiere im Zweitstudium und habe dementsprechend keinen Anspruch auf Bafög.
Bekommen wir dann zu dritt ALG II oder nicht? Wie ist das mit der Miete und wie viel Unterhalt darf ich erhalten, ohne dass es auf das ALG II meines Freundes angerechnet wird? Was ist mit Elterngeld und Kindergeld, auf das ich als Mutter und Studentin dann Anspruch habe? Was ist mit meiner Krankenversicherung und sollte das Kind besser über mich oder meinen Freund versichert werden?
Wir würden diese Fragen gerne jemandem stellen, der sich damit auskennt, wurden aber bisher vom Jobcenter abgewiesen mit der Aussage, man könne uns da keine zuverlässigen Auskünfte erteilen, ohne konkrete Anträge anscheinend sowieso nicht...und ansonsten weiß ich nicht, an wen wir uns wenden könnten.
Da für meinen Freund auch noch ein Umzug zu mir in eine andere Stadt ansteht, müssten wir uns auch noch in zwei verschiedenen Jobcentern versuchen zu erkundigen...oder gibt es noch andere Beratungsstellen, die da etwas auskunftsfreudiger sind?
Am idealsten wäre natürlich, wenn hier schon jemand Fachkundiges unterwegs ist und uns wenigstens ein paar Informationen geben kann.
Viele Grüße und danke im Voraus.