Beiträge von Nebenjobber

    Ja, das kann sein. Stichwort: "Übungsleiterpauschale", die für diesen Fall zutreffen könnte.
    Das gilt nur in Pflegeberufen, künstlerischen, pädagogisch oder künstlerische Tätigkeiten (öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaften).
    Siehe z.B. Infos zu Minijobs


    Und ja, das bedeutet, dass Sie 200 Euro sozialversicherungsfrei zusätzlich verdienen kann - also quasi 650€

    Also.. wenn es nicht schon zu spät ist:


    Ja, das "unvorhergesehenes Ereignis" würde einer Prüfung stand halten.
    Wichtig ist ja gleichzeitig, dass im "Jahreszeitraum" die 5400€ Gesamtentgelt nicht überschritten wird. Sonst wirst du sozialversicherungspflichtig, was Du ja als Arbeitnehmer im Minijob nicht bist!!!