Ja, das kann sein. Stichwort: "Übungsleiterpauschale", die für diesen Fall zutreffen könnte.
Das gilt nur in Pflegeberufen, künstlerischen, pädagogisch oder künstlerische Tätigkeiten (öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaften).
Siehe z.B. Infos zu Minijobs
Und ja, das bedeutet, dass Sie 200 Euro sozialversicherungsfrei zusätzlich verdienen kann - also quasi 650€