Hallo zusammen,
folgender Fall steht zur Debatte: Rentnerin/Grundsicherungsempfängerin hat 20.000 € geerbt, welche am 13.1.2017 auf ihr Konto gezahlt wurden. Sie hat dies sofort dem Amt angezeigt und die erforderlichen Unterlagen vorgelegt.
Ab Februar wurde vom Amt nicht mehr gezahlt.
Nun seien nach § 50 Abs. 1 SGB X bereits erbrachte Leistungen zu erstatten. Der Betrag für Januar 2017 wird zurück gefordert.
"Einmalige Einnahmen sind von dem Monat an zu berücksichtigen, in dem sie anfallen".
Das ist nach meinem Verständnis der Februar, und nicht der Januar!
Was sagt Ihr dazu?