Beiträge von Rainer1

    Hallo,


    kurz zur Sachlage:


    habe jemanden im JC kennengelernt, der auch Harz 4 beantragt hat. Da dieser aber ( schon ein älterer Herr ) kein Internet hat, bat er mich, hier mal anzufragen wegen Kontoauszüge. Ich bin mit ihn ins Gespräch gekommen und er erzählte mir, dass er immer wieder Kontoauszüge einreichen müsse.


    Er hat vor 4 Monaten einen Antrag auf Harz 4 im JC gestellt. Bis zum heutigen Tag, hat er vom JC keinen Bewilligungsbescheid bekommen, da diese anscheinend immer noch in " Bearbeitung " ist. Auch hat er mir gesagt, dass er rückwirkend Kontoauszüge von 6 Monaten einreichen musste ( bei Antragsabgabe ), was er auch tat. Da seine Mittellosigkeit, laut Kontoauszüge und sonstigen abgegebenen Unterlagen eindeutig sind ( er hat mir ein paar aktuelle von Dezember 2016 Kontoauszüge gezeigt ), hat er nun zum 4ten mal Kontoauszüge vorlegen müssen, die dann auch noch kopiert wurden. Und nein, er war und ist nicht selbstständig.


    Ich bitte euch, nur auf die von mir gestellten Fragen ( wenn möglich ) zu antworten.


    Ich zitiere hier mal aus einer Website: https://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/Datenschutz_in_Jobcentern_und_Arbeitsagenturen


    Nach der Einsicht in die Kontoauszüge muss dem Jobcenter aber regelmäßig der Vermerk in der von ihm geführten Akte genügen, diese hätten vorgelegen und keine Auswirkung auf den Leistungsanspruch gehabt. Eine Speicherung einzelner Buchungen oder Auszüge (§ 67 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 SGB X) kommt nur dann in Betracht, wenn sich aus den Unterlagen ein weiterer Ermittlungsbedarf oder eine Änderung in der Leistungshöhe ergibt.


    Jetzt zu meinen eigentlichen Fragen:


    1) muss man immer wieder Kontoauszüge vorzeigen ? weil es keinen weiteren " Ermittlungsbedarf " bedarf, da die Sachlage eindeutig ist


    2) ist das eine "doppelte Datenerhebung " ?


    3) muss das JC angeforderte Unterlagen begründen, warum ?


    Gruß

    Hallo,


    habe mich vor kurzem hier ein bisschen umgesehen und habe mich entschlossen, mich bei euch zu registrieren. Da ich selbst arbeitslos wurde und in Harz 4 gekommen bin. Dass das doch sehr komplex ist und ich mich auch erst damit befasse, bräuchte ich von euch einen Rat.


    Folgendes, ich war vor 3 Wochen noch arbeitslos und bin dann in Harz 4 gerutscht. Leistungen zu Harz 4 sind noch in der Bearbeitung und wird so die Sachbearbeiterin mir sagte, auch genehmigt. Jetzt habe ich aber vom Arbeitsamt ein Schreiben bekommen, wo ich meine Nebentätigkeit angeben soll. Ich habe vor 2 Wochen mein Gewerbe abgemeldet und musste das auch bei meiner Anmeldung zu Harz4 angeben.


    Der Brief ist ohne eine Folgenbelehrung, bzw. steht eben noch unten, "Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet... " ( hoffe ich schreibe das so richtig ).
    Ich schreibe es hier mal auf:


    Ihre Nebentätigkeit


    Sehr geehrte Herr ...............,
    Sie waren selbständig tätig.


    Ich muss nun prüfen, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten. Dafür benötige ich zusätzliche Angaben. Bitte senden Sie das beigefügte Formular bis zum 31.12.16 ausgefüllt zurück-


    Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet ( § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I ) Wenn Sie nicht mitwirken, muss ich Ihnen die Leistung entziehen. ( § 66 SGB I )


    Mit freundlichen Grüßen



    ..................



    Das ist der ganze Brief. Ist der Brief damit komform, rechtens was die Ausführung des Schreibens betrifft ?


    Sollte das Thema hier nicht reinpassen, bitte ich um eine Verschiebung.


    Vielen Dank schon mal im voraus.