Hallo Hildchen!
Vielen Dank.....ich dachte immer ich bin normal schlau, aber so richtig erschließt sich mir anhand des Textes nicht, dass nun die Möbel geschenkt werden dürfen....sorry
Nun, das verwundert nicht, ergibt sich doch auch aus dem Wortlaut der zitierten Vorschrift (§ 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II) nicht unmittelbar, dass Einkommen nur Geld, aber nicht Geldeswert sei. Stimmt im Übrigen so auch nicht.
Es ist aber nachvollziehbar, dass Du verstehen willst, warum Zuwendungen in Geldeswert kein Einkommen sind bzw. sein sollen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Zur Erläuterung: Bis zum 31.07.2016 waren nach dem Wortlaut des § 11 SGB II auch Zuwendungen in Geldeswert Einkommen („Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert …“). In der ab 01.08.2016 geltenden Fassung sind die Worte „oder Geldeswert“ gestrichen worden. Dafür wurde aber ein neuer Satz 2 in das Gesetz eingefügt: „Dies gilt auch für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen.“ Es ist also mitnichten so, dass Einnahmen in Geldeswert ab dem 01.08.2016 kein Einkommen mehr seien. Es kann aus der enumerativen Auflistung in Satz 2 aber geschlossen werden, dass alle anderen Einnahmen in Geldeswert als die genannten Einnahmen kein Einkommen im Sinne des § 11 SGB II sind.
Somit kann man in der Tat sagen: Die einem ALG II-Bezieher von seinen Eltern außerhalb einer Erwerbstätigkeit geschenkten Möbel sind kein Einkommen im Sinne des § 11 SGB II. Mehr aber auch nicht.
Ob daraus wiederum geschlossen werden kann, man könne einem ALH II-Bezieher nun – ohne Folgen für den Leistungsbezug - alles Mögliche zuwenden, Hauptsache kein Geld, erscheint aber eher fraglich. So ein Geschenkgutschein vom Discounter jeden Monat wäre doch zum Beispiel eine schöne Sache, oder?
Also: Dass es allein deshalb, weil die geschenkten Möbel kein Einkommen i.S.d. § 11 SGB II sind, keine Probleme geben sollte, ist nicht zwingend.
Ich denke gleichwohl, dass die Bedenken Deines Mannes unbegründet sind. Er ist ja nicht verpflichtet, seine Schenkung dem Jobcenter mitzuteilen.
Gruß
Phillip