Guten Tag,
ich hoffe ich bin hier im Sub-Forum richtig. Ich stelle mal einige Fragen hier rein da ich nicht in jedem Unterforum ein Thema aufmachen wollte.
Undzwar besteht aktuell der konkrete Fall dass bis ende Januar ein befristeter Vertrag besteht. Anfang Oktober wurde sich brav arbeitssuchend gemeldet. Termin bei der Argentur für Arbeit wurde ebenfalls schon gemacht und mit dem Vermittler abgesprochen dass ich zum Sommersemester nächsten Jahres (März) Studieren möchte.
Zwischen dem Ende meines Vertrages und dem Anfang des Studiums ist ein Monat Überbrückungszeit zwischen. Da ich zu dem Zeitpunkt genau 1 Jahr gearbeitet habe würde mir ALG1 zustehen.
Jetzt hab ich allerdings eine Verlängerung für 3 Monate angeboten bekommen vom Arbeitgeber. Meine Frage ist nun bekomme ich eine Sperrzeit da ich die Vertragsverlängerung nicht annehmen werde?
Wenn ich das richtig verstanden habe gibt es die Sperrzeit nur wenn man selbst dafür verantwortlich ist dass das Arbeitsverhältnis nicht fortgeführt wird. Im endeffekt bin ich ja dafür verantwortlich allerdings hat dies natürlich durch das Studium auch eine gute Begründung.
Eine andere frage besteht zu dem Antrag auf Arbeitslosengeld. Undzwar steht unter punkt 2. "Ich werde alle zumutbaren Möglichkeiten nutzen, um meine Beschäftigungslosigkeit zu beenden." Auf der nächsten Seite habe ich allerdings angegeben das ich zum März nächstes Jahr studieren werde. Muss ich den Punkt jetzt mit Ja oder Nein ankreutzen? Die Beschäftigungslosigkeit wird ja beendet.
Um zur dritten Frage zu kommen: Ich habe die Unterlagen zum Arbeitslosengeld meinem Arbeitgeber gegeben. Dieser hat mir gesagt dass diese erst ende Januar ausgefüllt werden können. Ist das so korrekt?
Ich freue mich über Ihre Antworten.
mfg.