Dem Grunde nach besteht ein Anspruch, aber vorrangig dürfte in dem Fall § 9 Abs. 5, also die sogenannte Unterhaltsvermutung zu prüfen sein, denn wenn ihr so gern wollt, dass der Junge sein Abitur macht, dann seid ihr natürlich auch noch zu Unterhalt verpflichtet. Im SGB II gibt es nämlich nur einen Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss. Und er hat ja bereits Realschulabschluss, könnte eine Ausbildung machen und arbeiten gehen. Wie eben normale Menschen in dem Alter auch.
Er möchte das gern, wir möchten, dass er das macht, womit er glücklich wird und unterstützen das selbstverständlich, soweit es uns möglich ist.
Ich ziehe mich nun hier zurück und melde mich wieder ab.
Es ist nicht besonders hilfreich und erquicklich mit voreingenommenen Usern zu kommunizieren.
Wahrscheinlich dient das Forum auch weniger zur Hilfe, sondern eher darum, dass man andere abwatschen kann, deren Persönlichkeit und Leben man zu kennen und sich ein Urteil darüber zu erlauben glaubt.
Das, was wichtig für uns war haben wir selbst durch Recherchen herausgefunden, wenn es auch nicht einfach war.
Ich dachte eigentlich, genau deswegen trifft sich die Community hier um Möglichkeiten aufzzuzeigen und zu erörtern, zumindest aber hätte man Verständnis oder verhielte sich neutral sachlich, weniger dass man gerade hier auf solche spitzen Kommentare trifft, die nun wirklich nicht weiterhelfen.
Vllt. hilft meine Information ja dem ein oder anderen weiter, der dann nicht zu fragen und sich den überheblichen Kommentaren auszusetzen braucht.
Für Diejenigen welchen.
Ich hoffe, dass nie jemand von Euch in Umstände kommt, die Euch von Eurem geraden Weg abbringen und dafür sorgen, dass Ihr irgendwann einmal auf Unterstützung angewiesen sein werdet, damit ihr trotzdem einige Eurer Vorstellungen und Wünsche für Euren Lebensweg verwirklichen könnt.
Alles Gute.