Na dann werden Bewerbungen geschrieben.
Nochmal: Was steht explizit im Vertrag (EGV) mit dem JC? Gibt es Stellenangebote seitens des JC? Wie ist die Pflicht/Kostenübernahme über die Egenbemühungen geregelt (z.B. Anzahl der Eigenbemühungen, Kostenübernahme bei Bewerbungen, Vorstellungsgesprächen etc.?)?
So ich hab Dir dann mal die entsprechenden Passagen hier reinkopiert.
Wobei es sich um die EGV handelt die zuletzt mit dem Sachbearbeiter der für mich auch zuständig ist gemacht wurde.
Bei dem Sachbearbeiter der hier den Stress macht ist und wird ( da ja eine gültige EGV vorliegt ) auch keine anderslautende unterzeichnet.
Und nachdem ich diese jetzt mal genauer gelesen habe , scheint es sich ja wohl nur um Druckaufbau und Einschüchterung zu handelnes ist ja sogar in den Zielen aufgeführt das an einer Beibehaltung gelegen ist.
und das mit den Bewerbungen ist ja selbstverständlich.
Ziele
Beibehaltung und Ausbau der aktuellen Beschäftigung.
l.Unterstützung durch Jobcenter Dortmund
Das Jobcenter unterbreiiet lhnen Vermittlungsvorschläge, soweit geeignete Stellenangebote
vorliegen.
Das Jobcenter unterstützt lhre Bewerbungsaktivitäien durch Übernahme von angemessenen
nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB ll i
V.m. § 44 SGB lll, sofern Sie diese zuvor beantragt haben.
Das Jobcenter unterstützt lhre Bewerbungsaktivitäten nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB ll i.
V.m. § 44 SGB lll durch Übernahme von angemessenen und nachgewiesenen Fahrkosten zu
Vorstellungsgesprächen, sofern die Kostenübernahme vor Fahrtantritt durch Sie beantragt
wurde.
2. Bemühungen von Frau .......
Mitteilung von Veränderungen.
Wahrnehmung von Terminen im Jobcenter.
Diese Eingliederungsvereinbarung behält grundsätzlich solange ihre Gültigkeit, solange .......
Gruß