Beiträge von Redcat

    Na dann werden Bewerbungen geschrieben.


    Nochmal: Was steht explizit im Vertrag (EGV) mit dem JC? Gibt es Stellenangebote seitens des JC? Wie ist die Pflicht/Kostenübernahme über die Egenbemühungen geregelt (z.B. Anzahl der Eigenbemühungen, Kostenübernahme bei Bewerbungen, Vorstellungsgesprächen etc.?)?


    So ich hab Dir dann mal die entsprechenden Passagen hier reinkopiert.
    Wobei es sich um die EGV handelt die zuletzt mit dem Sachbearbeiter der für mich auch zuständig ist gemacht wurde.
    Bei dem Sachbearbeiter der hier den Stress macht ist und wird ( da ja eine gültige EGV vorliegt ) auch keine anderslautende unterzeichnet.
    Und nachdem ich diese jetzt mal genauer gelesen habe , scheint es sich ja wohl nur um Druckaufbau und Einschüchterung zu handelnes ist ja sogar in den Zielen aufgeführt das an einer Beibehaltung gelegen ist.
    und das mit den Bewerbungen ist ja selbstverständlich.


    Ziele
    Beibehaltung und Ausbau der aktuellen Beschäftigung.


    l.Unterstützung durch Jobcenter Dortmund
    Das Jobcenter unterbreiiet lhnen Vermittlungsvorschläge, soweit geeignete Stellenangebote
    vorliegen.
    Das Jobcenter unterstützt lhre Bewerbungsaktivitäien durch Übernahme von angemessenen
    nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB ll i
    V.m. § 44 SGB lll, sofern Sie diese zuvor beantragt haben.
    Das Jobcenter unterstützt lhre Bewerbungsaktivitäten nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB ll i.
    V.m. § 44 SGB lll durch Übernahme von angemessenen und nachgewiesenen Fahrkosten zu
    Vorstellungsgesprächen, sofern die Kostenübernahme vor Fahrtantritt durch Sie beantragt
    wurde.


    2. Bemühungen von Frau .......
    Mitteilung von Veränderungen.
    Wahrnehmung von Terminen im Jobcenter.


    Diese Eingliederungsvereinbarung behält grundsätzlich solange ihre Gültigkeit, solange .......



    Gruß

    Da sich der TE nicht mehr meldet, gehe ich davon aus, dass ihm die Antworten nicht gefallen. Naja vielleicht haben sich die beiden das Leben nach 7 Jahren so schön eingerichtet, dass sie es als unzumutbar erachten, dass die Ehefrau jetzt mehr arbeiten soll. Von Nötigung kann jedenfalls keine Rede sein.


    Hallo Birgit,
    ich sehe die Bemerkung mal als Sarkassmus an.


    Erst mal Dank an alle die mir geantwortet haben.
    Ich komme leider erst jetzt dazu die Antworten zu lesen.


    Ich muß zur näheren Erklärung wohl noch einiges angeben / erklären.


    Der Sachverhalt ist folgender.
    Ich bin bis in das Jahr 2014 selbstständiger Markthändler gewesen
    und habe eine bis dahin zugesprochene Teil Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten die mit ALG 2 aufgestockt wurde und meine Frau hatte auch nach einer im Jahre 2007 erfolgten Betriebsbedingten Kündigung sofort diesen Minnijob. Vor einigen Jahren erfolgte eine Übernahme des Arbeitgebers durch eine größere Kette und dort ist Sie jetzt seit 7 Jahren beschäfftigt.


    Ich mußte im Jahre 2014 meine Selbstständigkeit aufgeben da meine Lungenfunktion und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen
    Lungenephysem und COPD Stufe 3 sowie ein Verdacht auf geschlossene TB (zum Glück geschl.) eine normale Tätigkeit nicht mehr zuließen.
    Ich bekamm zu diesem Zeitpunkt auch eine Volle Erwerbsunfähigkeitrente zu gesprochen.
    Die allerdings auch mit ALG 2 bzw.Grundsicherung wegen Arbeitsmarktpolitischen Vorschriften aufgestockt wird.
    Nach einigen Zuständigkeitsrangeleien der Jobcenterabteilungen sind wir beide, meine Frau genau so wie Ich bei ein und demselben Sachbearbeiter in der Abt. für Reha / SB gelandet.
    Meine Frau hat auch da Ihre Eingliederungsvereinbarungen unterschrieben ( jedes 1/2 Jahr )
    Außerdem wird auch dort die Abgabe der Bewerbungskostenanträge unternommen und die Bewerbungen geprüft.


    Meine Leistungen dort sind oder werden auch jeweil für 1 ganzes Jahr bewilligt und nicht wie sonst üblich nur 1/2 Jahr.


    Seit einiger Zeit ist es aber jetzt so, das Sie jeden Monat von einer anderen Abteilung des Jobcenters die für die Betreung von MinniJobs und Teilzeitkräften zuständig ist Einladungen erhält ( denen Sie selbstverständlich nachkommt ) deren Tenor immer nur ist.
    Entweder bekommen Sie jetzt bei Ihrem Arbeitgeber eine Teilzeitstelle oder Sie kündigen diese und suchen Sich was anderes.


    Meine Frau hat mehrmals mit Ihrem Chef darüber geredet aber der ist zu keiner Aussage zu bewegen und das wars.


    Ich wollte eigentlich nur wissen ob sich dieser Sachbearbeiter rechtlich korrekt verhält oder nicht.


    Und bevor die Fragen kommen.
    :rolleyes: Nein Ich habe während meiner Selbstständigkeit keine Häuser und Autos und auch keine Boote an die Seite geschafft.
    Es ist leider so gewesen das Ich gerade über die Runden gekommen bin.:rolleyes:


    Danke !!

    Hallo zusammen.
    folgender Sachverhalt.
    Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente und zusammen mit meiner Ehefrau deshalb auch ALG 2.
    meine Frau hat seit über 7 Jahren einen Minnijob vorher 400 € jetzt 450 € .
    seit neuestem wird Sie monatlich zum Jobcenter ( dort zuzständige Minnijob abteilung gebeten um sich jedesmal die gleiche Litanei zu dem Thema anzuhören.
    Sie soll sich darum bemühen das Ihr Arbeitgebe sie als Teilzeitkraft beschäfftigt.


    Sollte dies nicht so langsamm gelingen verlangt der Sachbearbeiter das meine Frau den Minnijob afgibt / kündigt und sich eine Vollzeitstelle sucht.


    Kann doch wohl nicht sein.


    Kan jemand vieleicht mit einer Vorschrift oder einem Gestzt helfen da so eine Vorgehensweise ja fast schon an Nötigung grennzt.