Hallo Turtle und danke zunächst für die schnelle Antwort,
zu 1.) D.h. es gibt keine Möglichkeit bzw. Handhabe, dem Jobcenter verständlich zu machen, dass dieses Einkommen, sofern ich es erzielen WILL (das ist ja bei einem Studenten höchst freiwillig, denn ich bin ja weder leistungsberechtigt noch Leistungsempfänger aus Sicht des Jobcenters), nur dem Zweck dient, den Dispo zu tilgen? Wohlgemerkt: Dispo = Studienfinanzierung...
Ich meine, es gäbe ja theoretisch noch die Möglichkeit, den Dispo in einen Ratenkredit umzuschulden. Diese Raten würden doch dann wiederum Eingang in meinen fiktiven Bedarf finden, oder nicht? Diesen (teureren) Umweg könnte man sich doch sparen.
Mein Gedanke ist halt der, dass der Gesetzgeber es ja irgendwo nicht wollen kann, dass man als Student auf einmal angehäuften Schulden sitzen bleiben, darauf horrende Zinsen zahlen und sich dadurch immer weiter verschulden muss, nur weil das Einkommen, welches man neben seinem Studium (quasi zur rückwirkenden Studienfinanzierung) erzielen möchte, auf den ALG-II-Bedarf Dritter angerechnet wird.
zu 2.) siehe oben: Die Schulden sind zwar in dem Sinne nicht mit der Erzielung des Einkommens verbunden, jedoch stellen ja die fortlaufenden Zinszahlungen einen erheblichen finanziellen Mehraufwand bzw. sogar "geldwerten Nachteil" dar, zumal die Zinsen / monatlichen Rückzahlungen den Grundfreibetrag überschreiten, welcher wiederum bereits zur Bestreitung des aktuellen Lebensunterhalts benötigt wird.