Liest du hier:
http://www.kindergeld.info/anspruch.html
ungefähr in der Mitte unter "Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland"
Hallo Turtle1972,
wie gesagt, das Internet habe ich bereits (bestimmt komplett) zu diesem durchforstet. Die von Dir angemerkten Stellen kenne ich bereits. Genau da knallt es ja auch.
Denn hier:
http://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-im-ausland-lebende-deutsche.html
steht Folgendes:
ZitatNeben den allgemeinen Voraussetzungen für Kindergeld, besteht ein Anspruch nur, wenn das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. §§ 8, 9 AO) in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staat) hat.
Dabei ist unerheblich, ob die Ansprüche aus dem EStG oder dem BKGG abgeleitet werden.
Die Familienkasse geht einfach nicht auf diesen Absatz ein. Ich bin immernoch deutscher Staatsbürger und würde meine Rente aus Deutschland beziehen.
Wie kann ich denn vorgehen?