Beiträge von Beobachter

    Liest du hier:


    http://www.kindergeld.info/anspruch.html


    ungefähr in der Mitte unter "Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland"


    Hallo Turtle1972,


    wie gesagt, das Internet habe ich bereits (bestimmt komplett) zu diesem durchforstet. Die von Dir angemerkten Stellen kenne ich bereits. Genau da knallt es ja auch.


    Denn hier:
    http://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-im-ausland-lebende-deutsche.html
    steht Folgendes:


    Zitat

    Neben den allgemeinen Voraussetzungen für Kindergeld, besteht ein Anspruch nur, wenn das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. §§ 8, 9 AO) in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staat) hat.


    Dabei ist unerheblich, ob die Ansprüche aus dem EStG oder dem BKGG abgeleitet werden.


    Die Familienkasse geht einfach nicht auf diesen Absatz ein. Ich bin immernoch deutscher Staatsbürger und würde meine Rente aus Deutschland beziehen.
    Wie kann ich denn vorgehen?

    Hallo liebe Community,


    nach langem Hin und Her mit der Familienkasse ohne Ergebnis, wage ich mich nun den Schritt, mein Problem ins WWW zu bringen.


    Es geht um Folgendes:
    Meine Frau, der kleinste von meinen vier Söhnen und ich sind seit letzter Woche in die Türkei ausgereist, nachdem wir die meiste Zeit unseres Lebens im schönen Deutschland verbracht hatten.
    Meine restlichen drei Söhne allerdings, im Alter von 23 und 21 (beide studieren) und 13 (besucht die Schule) bleiben in Deutschland.
    Etliche Anfragen bei der Familienkasse blieben zum Teil unbeantwortet und zum Teil kamen sehr widersprüchliche Antworten zurück.


    Grundsätzlich: ist es möglich, dass meine Kinder in Deutschland weiterhin Kindergeld bekommen?
    In Deutschland habe ich keine Einkünfte mehr, ich würde aus Deutschland nur noch Rente beziehen.


    Wie ist die Sachlage hier? Hat jemand eine Ahnung darüber?
    Freue mich über Rückmeldungen! Vielen Dank im Voraus