Hallo,
Ich lebe in Trennung von meiner Frau. Ich bin Alleinverdiener und unsere gemeinsame 13jährige Tochter lebt bei mir.
Ich zahle meiner Frau einen vereinbarten Trennungsunterhalt von >1200€, (3/7 meines bereinigten Monats-Nettoeinkommen) sonstige Einkünfte oder Sozialleistungen bezieht sie nicht, weder bei ihr noch bei mir gints sonst noch etwas abzuziehen.
Meine Frau ist unserer Tochter gegenüber Unterhaltspflichtig.
Kann ich den gemäß Düsseldorfer Tabelle ermittelten Kindesunterhalt vom Trennungsunterhalt einbehalten?
Ich finde im Internet keine Beispiele zur Berechnung des Trennungsunterhalts für den Fall dass der alleinverdienende Vater das Sorgerecht für das gemeinsame Kind behält.