Hallo, ich habe mal eine frage, meine Zuständige Arge hat mir vor einigen Tagen ein schreiben zugesendet wo ich eine Mietbescheinigung vom Vermieter ausfüllen lassen soll.
Dabei habe ich schon einen Mietbescheinigung von meinem Vermieter ausfüllen lassen, das müsste so etwa 2-3 Jahre her sein.
Nun meine frage muss ich alle paar Jahre immer mein Vermieter damit Nerven.
Ich habe schon mal Gegooglt, da habe ich schon einige Informationen bekommen weiß aber nicht ob alles so Stimmt was die Leute so schreiben.
Einige meinen man muss es nicht oder man wird nicht Sanktioniert, habe auch einige Urteile gelesen das nicht immer das gemacht werden muss...
Ich hoffe das ich hier Informationen bekomme über das Thema Mietbescheinigung.
Danke im Vorraus