nein,er ist nicht in meinem bescheid erfasst,da er zur zeit in einem heilpädagogischen zentrum lebt.
einen bestimmten hintergrund gibt es nicht,es ist einfach nur von der familienkasse so entschieden worden das daß kindergeld ab april an mich gezahlt werden soll.
wenn ich meinen sohn besuche entstehen ja auch kosten an diesem tag,von essen,trinken,eis essen ect.das müßte doch von dem kindergeld abgezogen werden können??
Beiträge von xkaefer1
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hallo zusammen
mein sohn lebt zur zeit in einem heilpädagogischen zentrum,
was über den lwl finanziert wird.
die halbwaisenrente und das kindergeld ging daher an den lwl.
im märz 2016 wurde ich von der familienkasse informiert das entschieden wurde,
das daß kindergeld ab april 2016 an mich gezahlt wird.
bis dahin bezog ich die witwenrente in höhe von 464,46 euro
und alg 2 in höhe von 366,32 euro monatlich.
ich war in der annahme das daß kindergeld für das kind da ist,ihm zusteht.
daher hatte ich die zahlung des kindergeldes dem jobcenter nicht gemeldet.
im jule 2016 mußte ich einen weiterbewilligungsantrag beim jobcenter stellen.
der jobcenter rechnet nun das kindergeld an.
es besteht nun eine überzahlung von april an.
der jobcenter fordert nun 511 euro zuruck.
ab juli zahlt der jobcenter noch 159,12 euro.
sonst übernahm der jobcenter auch das fahrgeld zu meinem sohn.
für mai und juni wurde es abgelehnt.
da ich auf die rückforderung von 511 euro nicht reagiert hatte,weil ich nicht weiß wie
ich das zurück zahlen soll,ist das an den inkasso-service gegangen.
kann der jobcenter mir das kindergeld anrechnen und
ich die überzahlung von 511 euro zurückzahlen muß?