Beiträge von OffeneFrage

    Hallo,


    folgender Fall:


    Person A bezieht Hartz 4 Leistung.


    Person B ist eine kranke und zu pflegende Frau, die in einer Pflegestufe ist und Pflegegeld von der Pflegekasse bekommt.


    Person B wird von einer Person C gepflegt.


    Person C muss nun ins Krankenhaus und kann Person B nicht pflegen.
    Daher hat Person B sich für die Zeit eine Ersatzpflegekraft, Person A, gesucht. Man nennt diese Zeit der Ersatzpflege dann Verhinderungspflege.


    Person A und Person B sind miteinander nicht verwandt.


    Person B bekommt für diese Verhinderungspflege von der Pflegkasse Geld überwiesen.


    Person B zahlt das Geld dann an nach Ende der Pflegevertretung und Abrechnung mit Belegen an Person A weiter bzw. aus.



    Frage:


    Muss Person A dieses Geld der ARGE melden?


    Wird es auf die Hartz 4 Leistung dann angerechnet?


    Oder ist dieses Geld nicht anrechenbar? Also kein Einkommen? Auch keine Minijobeinnahme oder ähnliches?


    Danke für Antworten.