Dann halt Trennungsunterhalt und was er sonst noch entwendet hat, mir egal. Dafür hast du eine Anwältin. Wie schon geschrieben, das JC wird sich für dich keine Sonderbehandlung einfallen lassen. Gemeinhin sind nach Vorlage aller Unterlagen ca. 2 Wochen Bearbeitungszeit normal und mit 469 Euro eigenem Einkommen bist du nun wirklich nicht am Verhungern. Also weiß Gott kein Eilfall oder so.
Und mit "Es könnte sein, dass er keinen Unterhalt zahlt." kommst du eh nicht weit. Nur aufgrund der Vermutung, dass er nicht zahlt, wird nichts gemacht.
Ich verstehe den aggressiven Ton nicht, Turtle1972! Du weichst von der Sachebene ab und wirst persönlich. Warum??? Sicherlich erwähne ich jetzt hier nicht, weswegen es Indizien auf die rechtswidrige Zahlungseinstellung gibt, die den Mitarbeiterinnen des JC bekannt sind. Ich wünsche von dir, Turtle1972, keine Beiträge mehr in meinem thread. Bei deinem ersten Beitrag interpretiertest du induktiv in den Sachverhalt hinein, dass es "gemeinsames Vermögen" gäbe. In deinem zweiten Beitrag wirst du, für meinen Geschmack, unverschämt. Außerdem darf ich dir eine Allegorie anführen zu deiner Aussage "dafür hast du eine Anwältin": Gehst du mit Zahnschmerzen zum Orthopäden? Ich nicht! Idem mit diesem Sachverhalt: Ich werde von einer Anwältin für Familienrecht vertreten. (Bewahre Gott den Besitzanspruch mit "Ich habe eine Anwältin".) Was das SGB II betrifft, so hat diese Anwältin damit ebensoviel zu tun wie mein Hundetrainer.