ich wohne zur miete in einem haus, das ich jetzt geschenkt bekommen soll (als vorweggenommenes erbe). kann dieses haus für meine noch offene bafögrückzahlung herangezogen werden? bisher bin ich freigestellt, da ich kein vermögen habe.
ich wohne zur miete in einem haus, das ich jetzt geschenkt bekommen soll (als vorweggenommenes erbe). kann dieses haus für meine noch offene bafögrückzahlung herangezogen werden? bisher bin ich freigestellt, da ich kein vermögen habe.
ist es möglich, dass ich bei laufendem bezug von alg2 von einem elternteil das von mir seit langem selbstbewohnte haus (110m2 wohnraum, garten), für welches ich bisher miete bezahlt habe, geschenkt bekommen kann als vorweggenommenes erbe und dann weiterhin darin wohnen kann, ohne es veräußern zu müssen? hätte ich gegebenenfalls anspruch auf beihilfen zu grundsteuer, renovierungskosten, gebäudeversicherung etc. ?