Beiträge von HassDerElite

    Mit den 120 Euro (gibts da noch Geschwister oder wieso ist das so niedrig?! 240 Euro WARM dürfte nirgendswo eine Wohnung für 2 Personen kosten, das ist viel zu billig...)


    Insgesamt 480€ Warm, wir sind aber 4 Personen


    Du hast also deine 650 Euro Lohn, wenn du davon die 120 Euro deiner Mutter gibst und noch ein paar Euro für Strom, Telefon usw. dazu, dann ist der Rest im Prinzip deins. Allerdings musst du dann wirklich sämtliche Lebensmittel und Co. selbst bezahlen, sonst wird deine Mutter nicht auskommen.


    Das hört sich super an! Ich kaufe wie gesagt seit fast 4 Jahren ALLES für mich selbst, da mir meine Mutter das mir zustehende Geld Auszahlt.


    Danke übrigens für deine Antworten, schönen Abend noch :-)

    Ohne deinen Bedarf zu kennen (besonders Mietanteil, Regelsatz ist ja klar) kann ich dazu nichts sagen. Du musst ja bedenken, dass die 600 Euro Netto noch bereinigt werden, d. h., dass nur ein Teil beim ALG 2 berücksichtigt wird. Bei 750 Euro ist dein Freibetrag mind. 230 Euro, d. h., dass nur 370 Euro Lohn angerechnet werden. Wie sieht es mit Kindergeld und Unterhalt aus? Hast du noch weitere Einnahmen?


    Mein Mietanteil beträgt 120€ und mein Regelsatz 354€ ergo stehen mir knapp 240€ für Essen, Taschengeld etc. im Monat zur Verfügung (Ich kaufe für mich selbst ein).
    Kindergeld wird meiner Mutter direkt angerechnet, habe ich nichts von. Unterhalt habe ich nie bekommen, obwohl mein Vater durch die Scheidung eigentlich dazu verpflichtet ist.
    Aber wenn du schon sagst, dass nur 370€ von meinem Lohn angerechnet werden, wird es also ungefähr aufs gleiche Ergebnis hinauslaufen.


    Bedenke: Selbst, wenn du mit den 370 Euro Lohn und den 190 Euro Kindergeld über dem Bedarf liegst, ändert das nicht viel, da Kindergeld, dass du nicht zur Bedarfsdeckung brauchst, bei deiner Mutter angerechnet wird. Es ist also, wie ich bereits schrieb, völlig egal. Du musst deiner Mutter dann von deinem Lohn trotzdem Mietanteil, Strom, Telefon etc. abgeben. Und noch Geld für Lebensmittel, wenn sie für dich mit kocht.


    Von den übrigen 370€ nach Freibetrag gehen Ergo 120€ Mietkosten an meine Mutter, verpflegen tue ich mich seit 4 Jahren selbst, also wird das Jobcenter da wohl nichts von einziehen, richtig?


    Warum warst du sauer? Die 600 Euro sind kein Taschengeld nur für dich. Nur, weil es sich "reiche" Eltern vielleicht leisten können, kein Kostgeld von ihren Kindern zu verlangen, ändert das nichts daran, dass das Geld eigentlich für den Lebensunterhalt des Azubis während der Ausbildung gedacht ist. Und das ist nunmal Miete, Strom, Lebensmittel und Co.


    Ich war einfach sauer, weil man mich im Jobcenter wie einen Mensch zweiter Klasse behandelt hat und mir frech sagte "Sie arbeiten für nichts", man hat dort nichts von einem Freibetrag erwähnt..


    Eine Frage hab´ ich noch, wäre nett, wenn du die beantworten könntest, insofern du es kannst:
    Wird Weihnachtsgeld in einem solchen Verhältnis auch angerechnet? Ich konnte meiner Familie nie wirklich etwas schenken und hab mich total auf das Weihnachtsgeld gefreut um ihr mal eine Freude zu machen..


    Ob du rausfällst und nur noch als HG-Mitglied oder weiterhin aufstockst und in der BG bleibst, das ändert gar nichts daran. Deine Mutter wird weniger ALG 2 bekommen und du wirst ihr Geld geben müssen.


    Ich verdiene rund 600€ Netto. Somit Falle ich doch aus der BD-Gemeinschaft raus, oder nicht?
    Ich muss doch nun nur noch den Mietanteil an meine Mutter zahlen und mich selbst verpflegen, oder nicht?
    Der Rest des Geldes, sagen wir mal (600€ -120€ Miete - 160€ Essen etc.= 320€) geht dann an´s Amt oder wie?


    Und das mit der "Schnalle" kannst du mal gepflegt stecken lassen. Wenn du im Erwerbsleben genauso rumblökst, wirst du es garantiert nicht weit bringen.


    Ja, sorry war unangebracht, ich war im Moment des Verfassens einfach extrem sauer.

    Servus,


    Ich stehe ab dem 01.08.2016 in einem Arbeitsverhältnis (Ausbildung).
    Mein Bruttoverdienst liegt bei 750€ im ersten Lehrjahr.
    Da meine Mutter Hartz IV bezieht, ich somit auch, leben wir in einer Bedarfsgemeinschaft, was bedeutet, dass ich von meinen knapp 600€ Netto wohl nichts sehen werde.
    Ich dachte mir, da ich meinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann (Miete 120€ + Lebensunterhaltskosten 340€) falle ich aus der Bedarfsgemeinschaft raus und bilde eine Haushaltsgemeinschaft in der nicht gemeinsam gewirtschaftet wird (§ 7 Absatz 3 SGB II – Leistungsberechtigte). Aber laut der Jobcenter Mitarbeiterin tue ich das nicht.
    Sie meinte, solange ich nicht 25 sei, habe ich Pech und würde quasi für nichts arbeiten.
    In diesem Moment, habe ich sämtliche Sympathien für jeden empfunden, der in einem Jobcenter ausgerastet ist.


    Hat diese Jobcenterschnalle nun recht? Gehe ich für nichts und wieder nichts arbeiten?