Hallo,ich bin neu hier und hätte eine Frage:
Fall:
Eltern geschieden, 1 minderjähriges Kind ( 9 J. ). Vater unterhaltspflichtig, aber zahlungsunfähig.
Die Mutter lebt auswärts und ist berufstätig, Höhe des Einkommens unbekannt.
Das Kind ist alle 14 Tage beim Vater. Bisher erhielt der Vater dafür pro Tag 8 Euro.
Nun kam folgende Mitteilung des Jobcenters: Die Mutter sei verpflichtet, diese 8 Euro Unterhaltskosten pro Tag für die Dauer des Besuchs beim Vater zu bezahlen.
Frage: Stimmt das?
Die Mutter sagt dazu: Ich bezahle nicht. Wenn der Vater darauf besteht, 8 € zu erhalten, muss er sich weiterhin ans Jobcenter wenden.
Das Jobcenter sagt: Wir bezahlen nichts mehr (2015 wurde anstandslos bezahlt).
Wer hat Recht?
Was kann man tun?
Antwort wenn möglich bitte hier ins Forum. Danke sehr.