Du bekommst kein ALG 2, du bekommst wohl eher einen Mietzuschuss nach § 27 Abs. 3 SGB II. Und mehr steht dir als Azubi auch nicht zu, denn nach § 7 Abs. 5 SGB II bist du vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen.
Ja also wie gesagt ich bin Fachabitur Schülerin und habe definitiv ALG 2 beantragt
Beim Amt wird man mit 18 aber mehr von Bearbeiter zu bearbeitet geschickt, anstatt das an einem gut geholfen wird.
Klar gibt sich meine Sachbearbeiterin Mühe aber ich sitze seit einer Woche planlos da und sehe keine Möglichkeiten ab nächste Woche ein "selbstständiges" leben zu führen