Beiträge von arilesdra

    Hallo,


    schon ein bisschen her das Thema aber mein Rat trotzdem, also ich würde Dir erst einmal raten bei der unabhängigen Patientenberatung anzurufen und denen Dein Problem schildern. Ich habe da, wegen einer anderen Rechtssache gegen die KV, sehr gute Ratschläge bekommen.


    Beratung Deutsch: 0800 011 77 22 (gebührenfrei aus allen Netzen)
    Montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.


    Dann könnte dies für Dich von Interesse sein.. Lies Dir das mal in Ruhe durch und ruf mal bei Deine KV an und frag was die dazu sagen.


    https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Beseitigung_sozialer_%C3%9Cberforderung_bei_Beitragsschulden_in_der_Krankenversicherung


    Ich hab das auch schon hinter mir mit dem "nicht versichert sein". Ich bin trotzdem zum Arzt und von der AOK gabs keine Probleme, lediglich kam irgendwann das Schreiben, dass ich meine Beiträge nachzahlen muss. Ich stotterte die dann in 10€/Monat Schritten ein paar Jahre lang ab... aber das ist ein anderes Thema und hat nur wenig mit Dir zu tun.

    Hallo,


    ich weiß das betrifft jetzt nicht ganz exakt das Thema. Aber da ich auch Teilhabe am Arbeitsleben schon mitgemacht habe, erhielt ich vorab bei meinem Beratungsgespräch das Merkblatt 12 Teilhabe am Arbeitsleben. Daher fällt mir zumindest ein Abschnitt ein, der annähernd mit dem Begriff Behindertenwerkstatt zu tun hat und diesen Begriff gesondert anspricht.


    Wer an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnimmt, aber kein Übergangsgeld bezieht, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn die Maßnahme in einer geschützten Einrichtung für behinderte Menschen (z.B. Werkstatt für behinderte Menschen), in einer Einrichtung der Jugendhilfe, in einem Berufsbildungswerk oder in einer ähnlichen Einrichtung durchgeführt wird. Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind auch Teilnehmer/innen einer Unterstützen Beschäftigung ohne Bezug von Übergangsgeld. Die Beiträge werden jeweils von der Agentur für Arbeit gezahlt.


    Also erst einmal hoffe ich, dass Sie dieses Merkblatt bekommen haben. Dann müssten Sie ja außerdem, als Ansprechpartner, einen extra Reha-Berater haben?! Der muss Ihnen solche Auskünfte auch schriftlich geben können. Bei mir was das zumindest so.


    https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/.../l6019022dstbai390395.pdf