Hallo!
Wie schön, dass ich hier gleich zwei Antworten bekomme!
Vielen, vielen Dank schon mal an euch Antwortende.
dann wäre auch die Überlegung möglich, einen Antrag auf Vorausleistung nach Wegfall des Kindergeldes zu stellen.
Soweit manuel123 noch ein oder zwei weitere Jahre in der Ausbildung verbringt, und es würde jetzt im Wege der Vorausleistung
festgestellt, dass mangels Mittel kein Unterhalt seitens der Mutter zu zahlen ist, so könnten die nächsten Förderjahre elternunabhängig verlaufen.
Bei einem Antrag auf Aktualisierung müsste das Procedere jedesmal nach Vorlage der Berechnung wiederholt werden.
Zu diesen Stellen habe ich nochmal fragen:
Antrag auf Vorausleistung bedeutet doch, dass ich (bzw. meine Mutter) in etwa mitteilt, wieviel sie verdient (verdienen wird) und nach Ende der Ausbildung dann geschaut wird, wieviel ich/sie drüber oder drunter lag und dann dementsprechend nachgezahlt werden muss oder? So habe ich das verstanden bei einem Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin.
Ich bin in meinem 4ten von 6 Ausbildungssemestern, d.h. meinen Abschluss mache ich im Juli 2017.
Was meintest du mit elternunabhängig? Also was das Wort im Bafög-Kontext bedeutet ist mir klar, dass der Bedarf ohne Berücksichtigung der Eltern ermittelt wird, aber auf wieviel würde ich dann kommen, wenn ich keinerlei weitere regelmäßige Einkünfte habe?
Und welches Prozedere muss nach Vorlage welcher Berechnung wiederholt werden? Das Prozedere des Aktualisierungsantrages nach neuer Verrechnung der Einkünfte meiner Mutter? Hieße das, ich müsste das jeden Monat neu einreichen oder wie kann ich mir das vorstellen?
Vielen, vielen Dank auf jeden Fall für die bisher erbrachten Informationen.
Schönen Abend noch. Manuel