Beiträge von lewm

    Guten Morgen,


    da gegen den Hauptmieter eine Zwangräumung vorsteht, muss ich die Wohnung verlassen und möchte vorübergehend zu meiner Schwester ziehen. Sie wird mich aber nur bei sich aufnehmen, wenn das Jobcenter Ihren Lohn nicht anrechnet bzw. sie einfach in ruhe lässt. Das ist natürlich verständlich. So, dann kommt nun meine Frage: Werden wir beide dann als Bedarfsgemeinschaft angesehen oder wird meine Schwester vom Jobcenter in ruhe gelassen? Werde ich dann weiterhin Leistungen bekommen, damit ich ihr wenigstens finanziell nicht auf der Tasche liege?


    Vielen Dank.


    Lg