Erst einmal vielen Dank für die beiden Beiträge. Wie ich aus Beitrag 2 entnehme, handelt es sich um Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit. Ich war selbständig und muss, um meine Steuerschuld zu ermitteln, eine Steuererklärung machen. Meines Erachtens wäre dieses Urteil auf einen ehemalig Selbständigen nicht anzuwenden?
Beiträge von Frageinfach
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Hallo, falls die Frage irgendwann schon mal gestellt wurde, entschuldige ich mich, aber ich habe wirklich gesucht.
Nun zu meinem Anliegen: Das Jobcenter hat bei mir eine Überzahlung festgestellt, die aufgrund einer Steuererstattung
zustande gekommen ist. Natürlich zahle ich auch zuviel erhaltenes Geld gerne zurück. Allerdings ist fraglich, ob das Jobcenter nicht auch die Kosten für den Steuerberater hätte berücksichtigen müssen. Kurz zum Zeitraum. Die Rechnung vom Steuerberater datiert vom Dezember, die Erstattung kam im Februar und wurde als Einkommen angerechnet, ohne die Kosten für den Steuerberater zu berücksichtigen. Ist das so richtig? Im Hartz-4-Bezug war ich vom Oktober bis zum Mai. Danke für die Antwort/Antworten. Gruß