Beiträge von Walt

    Du stellst einen Antrag auf Ortsabwesenheit und fertig. Einzelheiten gehen das JC gar nichts an. Da es auch nur eine Woche ist, denke ich, dass es gar keine Probleme geben wird.


    Danke für die Antwort!


    Ich muss denen also nicht einmal sagen, wohin ich fahre, auch wenn es ans Ende der Welt ist?

    Hallo,


    ich bin ALG II Empfänger und 31 Jahre alt.


    Ich habe ein Problem, und zwar möchte ich im April für eine Woche ortsabwesend sein und nach Italien reisen. Ich gehe davon aus, dass mir der Urlaub genehmigt wird, denn die Reise kann ich jederzeit absagen, sollte diese einer Arbeitsaufnahme im Wege stehen.


    Hier ist mein Problem: Ich selbst kann mir den Flug nicht leisten, aber meine Eltern (mit denen ich zusammen fahre) würden mir den Flug bezahlen. Genau genommen handelt es sich auch nicht um einen Urlaub im klassischen Sinne (am Strand liegen und so), sondern meine Mutter kommt ursprünglich aus Italien und wir besuchen dort Verwandte. Bleiben können wir im Haus meiner Großeltern. Im Grunde ist es ein Familienbesuch.


    Nun ist es aber ja so, dass es sich um ein Geschenk meiner Eltern handelt (Flug), also müsste dies eigentlich als Einkommen angerechnet werden, oder nicht? Womit muss ich hier rechnen?


    Außerdem: Könnte das Jobcenter nicht sagen, dass wenn meine Eltern ja scheinbar für mich sorgen können, dann brächten sie mich ja nicht zu unterstützen?


    Danke!

    Vielen lieben Dank für die Info Turtle1972 .


    Ich habe jetzt (hoffe ich) einigermaßen eine Lösung gefunden. Meine Eltern würden mich maximal für 3 Monate finanziell ungefähr mit dem ALG2 Satz unterstützen. Dies sollte genügen, bis dass die Steuernachzahlung kommt und im Folgemonat würde ich dann ALG2 beantragen. Kann mir jemand bestätigen, dass dies nicht dazu führt, dass es zu evtl. Sanktionen, Sperrzeiten, etc. kommt und dass die Nachzahlung als Vermögen angerechnet werden kann?


    In der Zeit müsste ich mich dann nur freiwillig krankenversichern, korrekt?


    Herzlichen Dank.

    Hallo,


    folgendes Problem: Ich bin derzeit noch ALG1 Empfänger, ab nächstem Monat läuft dies jedoch aus. Nun ist es so, dass ich eine Steuerrückzahlung von knapp 4.000 Euro erwarte. Wann die Rückzahlung kommt weiß ich nicht genau. Es kann im Februar, März oder sogar später sein.


    Wenn ich das SGB II richtig verstanden habe würde es bei Bezug von ALG2 als Einkommen gewertet und aufgrund der Höhe über 6 Monate angerechnet werden. Sehe ich das korrekt? ( http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html )


    Wie stelle ich es jetzt am geschicktesten an mit der Beantragung von ALG2, so dass ich möglichst viel für mich selbst behalten kann? Ich benötige fast das gesamte Geld dringend selbst, da ich einen Kredit zurückzahlen muss und dringend eine vernünftige Garderobe für Jobinterviews anschaffen muss.


    Ist folgendes möglich:


    Am 1. Februar ALG2 beantragen. Sollte das Geld noch im Februar kommen, dann Antrag zurück ziehen, den Februar selbst finanzieren (was ich schaffen sollte) und ab 1. März beantragen. Sollte das Geld im März kommen, dann für März abmelden (geht das Rückwirkend?) im März mich selbst finanzieren und am 1. April neu beantragen.
    Beim Neuantrag sollte es ja als Vermögen beurteilt werden, korrekt?


    Ich habe im Übrigen sonst keinerlei Vermögen. Höchstens ein Klavier (Erbstück) wenn es das JC es unbedingt so will.


    Für ein paar Tips und Erfahrungen wäre ich dankbar.