Ich habe eine wichtige Frage. Ich bin verheiratet, und erhalte eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese hat bis jetzt auch gereicht. Nun ist meine Frau Ende letzten Jahres schwanger geworden. Aus diesem Grund habe ich für meine Frau das sogenannte SGB II für ab Januar 2016 beantragt und erhalte hierfür einen Betrag monatlich. Unsere Betriebskosten für das Jahr 2015 die noch im diesem Jahr kommen wird, muss ja bei einer eventuellen Nachzahlung das Amt übernehmen. Dies ist mir bekannt. Aber wie verhält es sich nun für die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 dass ich im letzten Jahr erhalten habe und Einspruch eingelegt hatte? Hier wurde ein überdurchschnittlicher Verbrauch aufgrund der Tatsache, dass bei mir undichte Türen und Fenster in der Wohnung waren, verursacht. Diese wurden nun endlich im September 2015 gegen neue Fenster und Türen im ganzen Wohnblock getauscht. Wie gesagt, hatte ich Einspruch eingelegt und es kam zu einer Gerichtsverhandlung und zu einem Vergleich. Demnach muss ich ein wenig weniger und einen Teil der Anwaltskosten bezahlen. Ich selbst hatte mich selbst verteidigt. Meine Frage ist nun, ob dieser Vergleich, was mit den Anwaltskosten und Gerichtskosten zusammen zirka 2000€ ausmacht, auch das Amt übernehmen? Ich frage deswegen, weil ich heute Vom Anwalt die Zahlungsaufforderung bis zum 31.03.2016 erhielt, und ich ja nicht über solche Geldmittel verfüge. Wer kann mir da helfen und mir sagen, inwiefern das Amt diese Kosten übernehmen muss. Lieben Dank im Voraus.
Beiträge von bergweide01
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Lieben Dank für die Infos. Habe es erst eben gelesen. Mal eine Frage dazu. Ist meine Frau unbeschrängt einkommensteuerpflichtig, auch wenn Sie im Moment keine Arbeit nachgehen kann, weil sie schwanger ist und nur zu meiner Erwerbsunfähigkeitsrente Harz 4 erhält? Oder bedeutet es, sie muss tatsächlich einer Arbeit nachgehen, um Kindergeld für ihren Sohn zu beanspruchen?
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Hallo Zusammen,
Habe mal eine Frage. Ich selbst beziehe eine unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente und bin mit einer Philippinin verheiratet. Meine Rente hat bis jetzt gereicht. Nun ist meine Frau schwanger geworden und habe nun mal für meine Frau Harz 4 beantragt. Meine Frau selbst hat noch einen 7 jährigen Sohn, der aber bei seinen Großeltern auf den Philippinen lebt. Dieser ist ja rein rechtlich mein Stiefsohn. Kann nun meine Frau für ihren auf den Philippinen lebenden Sohn irgendwelche Harz 4 Regelsätze oder ähnliches beantragen? Oder Kindergeld? Wir wollten schon im Zuge einer Familienzusammenführung, meinen Stiefsohn nach Deutschland holen, damit er hier zu Schule gehen kann. Dies wurde von der Ausländerbehörde abgelehnt, mit den Hinweis, dass ich Sozialleistungen aktuell (Wohngeld) erhalte.
Gruß
bergweide01