Hallo zusammen!
Ich habe im April meine letzte Bachelor-Prüfungsleistung erbracht. Der Klausurtermin war der 27.07. Dies ist auch identisch mit dem Abschlussdatum auf meinem Zeugnis, das ich aber erst im September erhalten habe. Seit Oktober mach ich nun direkt anschließend mein Masterstudium an der selben Uni und soll für die Monate August + September Bafög zurückzahlen. Laut Recherche wird dieses Gesetz 2016 geändert. Mir war dieses Prozedere absolut nicht bewusst. Ich hätte theoretisch den 2. Klausurtermin in Anspruch nehmen können (30.09.2015) und hätte normal Bafög erhalten. Ist das korrekt, dass man "bestraft" wird, wenn man vor Regelstudienzeit seinen Bachelor besteht? Lohnt sich hier überhautp ein Widerspruch?