Alles anzeigenNormalerweise hätte das JC Erstattung beim Arbeitgeber anmelden müssen, was bedeutet, dass, wenn ihr euch auf 7000 Euro verglichen habt und das JC 6000 Euro an euch zahlte, die 6000 Euro dann direkt vom Arbeitgeber ans JC gehen und nur 1000 Euro an dich. Woher wusste das Gericht, dass ihr ALG 2 bezieht? Wenn die das wussten und dein Anwalt auch, dann hätten sie wissen müssen, dass du für zu der Klage gar nicht mehr aktivlegitimiert warst, jedenfalls nicht ohne Rückübertragung. Sehr komisch.
Wenn nicht, gilt das Zuflussprinzip, d. h., dass das Geld ab dem Monat des Zuflusses (als Einmalzahlung dann verteilt auf 6 Monate) angerechnet würde. Natürlich musst du mitteilen, wann dir das Geld zugeflossen ist.
Dein Mann gehört auch während des Auslandsaufenthaltes zur Bedarfsgemeinschaft. Und als Student bekommt er doch sowieso kein ALG 2, so dass es egal ist, ob er zuhause wohnt oder 2 Monate im Ausland ist.
Deine Schulden werden nicht berücksichtigt...
@ Turtle 1972 zunächst besten Dank für deine Antwort. Das Gericht wusste es von mir mündlich, da Sie mich gefragt haben woher ich derzeit mein Geld beziehe. Zum Zuflussprinzip, ich kann den ja nichts mitteilen, sofern noch kein Geld geflossen ist, sondern mir gesagt wurde, dass mit Abgabe des Urteils das JC automatisch Ihr Prozedere tätigt. Zu meinem Mann genau er bekommt kein ALG 2, jedoch wäre die Frage, sollte er im Ausland sein, hätte er bspw. eine doppelte Haushaltsführung sowie wäre nicht am eigentlichen ständigen Wohnsitz, ob ich dann evtl. eine höhere Auszahlung des Gerichtsurteils erwarten kann. (Auf deine 6 Monate macht es da mehr Sinn, wenn mehr Menschen in der Bedarfsgemeinschaft (BG) sind, sprich mein Mann würde trotzt sein Auslandsaufenthaltes zur BG gehören --> Würde ich dann mehr vom Gerichtsurteil (Vergleich) ausgezahlt bekommen?).
Welchen Rat würdest du mir geben um das Bestmögliche zu erreichen...bin echt verzweifelt, zumal sich Schulden bei Freunden und Bekannten von Dezember-April (bis zum ALG-II-Antrag) angehäuft haben...
PS.: Nochmals das Beispiel zum Zuflussprinzip zum Verständnis: Mein Freund bekommt 700,- € Bafög und wir haben einen Gesamtbedarf bspw. von 1400 mit Kind, d.h. wir würden vom JC aufstockend weitere 700,- € bekommen und diese auf 6 Monate angerechnet würde dann 4200,- € ergeben, würde man dann also nichts für 6 Monate vom JC nichts erhalten und die Differenz einfach ausgezahlt bekommen...Ist das Richtig zu verstehen?