Vielen lieben Dank erst einmal. Da bin ich ja zumindest schonmal ein ganz kleines bisschen erleichtert, dass ich zumindest bei dem BAB-Antrag nichts falsch gemacht habe.
Im Bezug auf das Kindergeld: "Ich denke nein" jetzt im Sinne von Du denkst eher, dass es wegfällt, oder dass es nicht wegfällt?
Ich hatte nämlich gelesen, dass Kindergeld ab dem Jahre 2012 ja unabhängig vom Einkommen des Kindes geleistet wird (zumindest während der Erstausbildung) und ich weiß auch, dass BAB vor 2012 bei der Familienkasse gemeldet werden musste, weil es als Einkommen gegolten hat. Nur - jetzt ist für´s Kindergeld während der Erstausbildung ja egal, wieviel Einkommen man hat. Da ich alleine wohne überweist es mir meine Mutter bislang.
Naja, vielleicht kennt sich ja jemand hier noch ein bisschen mit dem Kindergeld aus und kann mir erklären ob ich es bei der Familienkasse melden muss und ob es wegfällt - notfalls rufe ich halt selbst dort an und frage nach.
Vielen Dank nochmal. Jetzt bin ich etwas beruhigter.