Beiträge von Damien

    Guten Tag alle miteinander


    ich habe ein ziemliches Problem derzeit und finde auch nach Recherche keine befriedigende Antwort.


    Zu mir :


    Ich besuchte seit September letzten Jahres das Abendgymnasium, wechsle jetzt zum September zum Kolleg(Gymn. f Erwachsene am Morgen)
    Ich hatte aufgrund meiner Arbeitslosigkeit im September letzten Jahres ALG 2 beantragt, welches mir dann im März diesen Jahres bewilligt worden ist(bis zum Feb. naechsten Jahres). So weit, so gut. Parallel zum Abendgymnasium und ALG 2 arbeitete ich in einem Job, welcher allerdings den Bedarf nicht deckte, daher bekam ich weiterhin Leistungen.


    Jeztt kommt es zum Problem :


    Ich gab heute im Jobcenter Unterlagen ab (Gehaltsabrechnungen von mir und meiner Partnerin, mein Zeugnis und meine Aufnahmebestätigung zum Hannover Kolleg, um darzulegen, dass mein Anspruch ab September nicht mehr gültig sei, da ich eine Vollzeit Schulform besuchen werde)
    Das ich das Abendgymnasium besuche, ist seit meinem ersten Vorstellung dort bekannt, gab auch mein Halbjahreszeugnis ab. Aus dem Gespräch mit einem Servicemitarbeiter wurde bekannt, dass in meinen Akten stünde, ich würde erst DIESEN Jahr das Abendgymnasium anfangen zu besuchen(was ja durch Vorlage meines Halbjahreszeugnisses paradox wäre)
    Nun wurde mir allerdings gesagt, dass jetzt geprüft werden muss, ob ich ueberhaupt hätte Leistungen beziehen dürfen (aufgrund des Abendgymn. Besuches) Nun wird geklärt, ob ich die überhaupt hätte bekommen dürfen und müsste sie im negativ Fall VOLLSTÄNDIG zurückzahlen.


    Nun Meine Frage : Bin ich berechtigt gewesen auf Leistungen? Beim Abendgymnasium handelt es sich um eine NICHT Vollzeit Schulform und der Bafög Anspruch wird, entgegen zum Kolleg, erst ab dem 4. Schulhalbjahr gültig(2. Halbjahr Klasse 12, ich besuchte die 11.)


    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand etwas Erleichterung durch eine Antwort geben könnte.. die Antwort vom JC würde frühestens in 2Wo erfolgen...


    mit freundlichen Grüßen