Beiträge von alg2tfw

    ja der Zufluss war vor ca 2 Monaten,
    und nach der Anrechnung über die nächsten 6 Monate reichen die Leistungen leider nicht mehr um Miete zu zahlen und Essen zu kaufen.
    Das Erbe wurde bereits zur Begleichung privater Schulden verwendet.
    Da bleibt nur noch schnellstmöglich Arbeit zu finden, sonst droht Obddachlosigkeit.
    Dann aber wieder ist die Frage, wenn man Vollzeit arbeiten geht, und sich abmeldet, wird man die zuviel gezahlten Leistungen
    ja vermutlich auch zurückbezahlen müssen..
    Wenn man angemeldet bleibt, Teilzeit oder auf 400 Euro Basis arbeitet kann wenigstens die Miete zahlen, ausser
    das wird dann ebenfalls wieder als Einkommen gerechnet und zurückgefordert...

    Vielleicht weiß da jemand genau Bescheid,
    wenn während des Bezugs von ALG2 der Bezieher eine Erbschaft macht (ca. 2.000 €)
    dann wird dieses ja als Einkommen gewertet. (was aus meiner Sicht unfair ist - es müsste der Freibetrag gelten)
    Daraufhin werden über die nächsten 6 Monate die Leistungen entsprechend gekürzt, bis die 2.000 abgerechnet sind.
    Wenn derjenige sich nun (warum auch immer) vom Amt abmeldet,
    werden dann rückwirkend Leistungen nachgefordert ?
    (also z.B. Erbschaft erfolgte vor 2 Monaten- nächsten Monat wird abgemeldet)
    Würde man in dem Fall quasi Schulden beim Amt haben für die Zeit von 3 Monaten wo die vollen Leistungen geflossen sind ?