Beiträge von ea80

    Wie schon erwähnt kenne ich mich nicht aus, ich weiß nur, dass in der Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber die 200€ als einmalige Zahlung genannt werden. Ist das ausschlaggebend oder wertet das Amt dies nach eigenen Regeln/Gesetzen. Ich hoffe, dies ist keine all zu blöde Frage. VG

    Danke für die Antwort euch beiden!


    Ich habe generell einen Anspruch von ca.850€ ALG2, heißt das jetzt für mich, dass die 1000€ auf 6 Monate aufgeteilt werden weil die Summe meinen Bedarf überschreitet?


    Könnte ich zu den geminderten Leistungen noch Wohngeld für 6 Monate beantragen?


    Viele Grüße

    Hallo an alle!


    Ich wurde zum 01.4.2015 arbeitslos und hat AlG2 Leistungen beantragt, bis heute leider nicht erhalten. Es gibt für den Monat April wohl noch ein Problem, Ich bin also seit 01.04.15 arbeitslos, letztes Gehalt floss am 15.03.15, am 15.04.15 gab es doch noch eine Zahlung von 200€ für Überstunden von der Firma und 880€ Steuererstattung. Ich weiß aus dem Forum, dass die 880€ auf 6 Monate aufgeteilt werden müssen. Was ist jetzt mit den zusätzlichen 200€, werden die ebenfalls für den Monat angerechnet? Wie anteilig berechnet? Oder stehen mir für April doch keine Leistungen zu? :( Danke im Voraus!