Beiträge von Tina2

    Liebe Forumsmitglieder,


    ARGE verlangt von mir Geld zurück für einen Zeitraum, wo ich KEINE entsprechenden Einnahmen hatte:

    Wie lautet bitte das Gerichtsurteil, wonach eine RÜCKWIRKENDE Abrechnung rechtlich unzulässig ist?:

    Als Selbständige rutschte ich krankheitsbedingt in die ARGE-Falle und hatte früher vierteljährliche Abrechnung
    meiner Einnahmen, die auf halbjährlichen Abrechnungszeitraum (1.7.-31.12.) geändert wurde, da angeblich praktischer.
    Im Oktober 2013 erzielte ich eine grössere Einnahme und meldete diese sofort, wonach ich ab 1. Nov. 2013
    KEINE Leistungen mehr erhielt.
    Anstatt nun nur die Leistung für Okt. 2013 zurückzufordern, forderte ARGE RÜCKWIRKEND für die Zeit vom
    1.7.2013 - 31.10.2013 gezahlte Leistungen zurück, obwohl ich die grössere Einnahme erst im Oktober erhielt und
    in den Monaten davor (1.7. - inkl. 30.9.2013) leistungsberechtigt war, da keine entsprechend hohen Einnahmen vorlagen.

    Die damaligeARGE-Mitarbeiterin drohte mir verbal, dass sie ja den Abrechnungszeitraum auf ein Jahr erweitern könnte,
    wenn ich Widerspruch einlege. Froh, dem "Verein" entkommen zu sein, willigte ich in eine ratenweise
    Rückzahlung der Forderung von über 3.000 € ein, die 1. Rate ist im Juli 2015 fällig (das Abrechnungsprocedere
    zog sich wegen der damaligen, überlasteten Sachbearbeiterin in die Länge).


    Wie ich jetzt erfuhr, wurde diese Sachbearbeiterin befördert: In 2015 erhielt ich ein Schreiben meiner
    Krankenkasse, die nun auch für den o.g. Zeitraum 1.7.-31.10.2013 Beiträge nachfordert, da ARGE mich damals
    (ohne mich zu informieren) bei der Krankenkasse vom Leistungsbezug abmeldete (obwohl ich erst im Okt. 2013
    entsprechende Einnahmen erhielt und allenfalls nur EIN Monat zurückzahlen müsste!


    Deshalb bitte wie eingangs geschrieben Mitteilung um Gesetzestext, da ich kurzfristig einen Termin bzgl.
    Klärung Krankenkasse am kommenden Donnerstag 16.4.2015 erhielt. Eine Dame von der ARGE-Inkassostelle
    machte mich darauf aufmerksam, dass es einen solchen Gesetzestext gibt, konnte mir jedoch keine Details
    benennen. Riesiges Danke im voraus für Eure Hilfe!


    Mit freundlichen Grüssen
    Tina

    Liebe Forumsmitglieder,


    ARGE verlangt von mir Geld zurück für einen Zeitraum, wo ich KEINE entsprechenden Einnahmen hatte:

    Wie lautet bitte das Gerichtsurteil, wonach eine RÜCKWIRKENDE Abrechnung rechtlich unzulässig ist?:

    Als Selbständige rutschte ich krankheitsbedingt in die ARGE-Falle und hatte früher vierteljährliche Abrechnung
    meiner Einnahmen, die auf halbjährlichen Abrechnungszeitraum (1.7.-31.12.) geändert wurde, da angeblich praktischer.
    Im Oktober 2013 erzielte ich eine grössere Einnahme und meldete diese sofort, wonach ich ab 1. Nov. 2013
    KEINE Leistungen mehr erhielt.
    Anstatt nun nur die Leistung für Okt. 2013 zurückzufordern, forderte ARGE RÜCKWIRKEND für die Zeit vom
    1.7.2013 - 31.10.2013 gezahlte Leistungen zurück, obwohl ich die grössere Einnahme erst im Oktober erhielt und
    in den Monaten davor (1.7. - inkl. 30.9.2013) leistungsberechtigt war, da keine entsprechend hohen Einnahmen vorlagen.

    Die damaligeARGE-Mitarbeiterin drohte mir verbal, dass sie ja den Abrechnungszeitraum auf ein Jahr erweitern könnte,
    wenn ich Widerspruch einlege. Froh, dem "Verein" entkommen zu sein, willigte ich in eine ratenweise
    Rückzahlung der Forderung von über 3.000 € ein, die 1. Rate ist im Juli 2015 fällig (das Abrechnungsprocedere
    zog sich wegen der damaligen, überlasteten Sachbearbeiterin in die Länge).


    Wie ich jetzt erfuhr, wurde diese Sachbearbeiterin befördert: In 2015 erhielt ich ein Schreiben meiner
    Krankenkasse, die nun auch für den o.g. Zeitraum 1.7.-31.10.2013 Beiträge nachfordert, da ARGE mich damals
    (ohne mich zu informieren) bei der Krankenkasse vom Leistungsbezug abmeldete (obwohl ich erst im Okt. 2013
    entsprechende Einnahmen erhielt und allenfalls nur EIN Monat zurückzahlen müsste!


    Deshalb bitte wie eingangs geschrieben Mitteilung um Gesetzestext, da ich kurzfristig einen Termin bzgl.
    Klärung Krankenkasse am kommenden Donnerstag 16.4.2015 erhielt. Eine Dame von der ARGE-Inkassostelle
    machte mich darauf aufmerksam, dass es einen solchen Gesetzestext gibt, konnte mir jedoch keine Details
    benennen. Riesiges Danke im voraus für Eure Hilfe!


    Mit freundlichen Grüssen
    Tina