Scenario:
1. Ehegatte zieht mit Tochter im Grundschulalter aus dem außereuropäischen Ausland zurück nach Deutschland und muß dort Hartz IV beantragen
2. Ehefrau bleibt zurück da sie eine Anstellung hat und diese noch einige Jahre ausüben möchte. Wir sind NICHT geschieden und haben das auch nicht vor
- Das Monatsgehalt der Ehefrau beläuft sich auf umrechnet EURO 1100 brutto von dem dann Steuern, Krankenversicherung und Rentenversicherung abgezogen werden
Wer kann mir die Berechnung aufzeigen ob, bzw wie hoch etwaige Leistungen der Ehefrau bei Hartz IV angerechnet werden. Wie belegt man dieses Einkommen beim Jobcenter? Vielen Dank im voraus
Ich kann diese Rechnungen nirgendwo finden -