Beiträge von orlando

    Halle Leute, bei mir ist es soo
    ich bin seit 15.02 arbeitslos und bevorzuge ALG 1 monatlich 400,-€, bin in der 4.Schwangerschaftsmonat, bin mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet, wir wohnen auch nicht zusammen. weil 400,00 € mir nicht reicht, habe ich auch ALG 2 beantragen.
    Habe letzte Woche vom Jobcenter einen Brief bekomme und da steht
    " Sehr geehrte Frau.....
    ich informiere Sie hiermit über die Einleitung der Prüfung von Unterhaltsansprüchen gegen Herr xxxxxxxx( Der Vater) , der mir als möglicherweiser unterhaltspflichtig bekannt wurde, und deren Übergang auf das Jobcenter Leipzig gemäß § 33 SGB II......"
    ich verstehe gar nicht. ist es nicht so dass die Unterhaltspflicht des Vaters gegenüber der Mutter erst sechs Wochen vor der Geburt des gemeinsamen Kindes beginnt ??? habe ich kein Anspruch auf ALG 2 ????
    :(:confused: