Beiträge von Tambo

    Während Work & Travel besteht weder Anspruch auf Kindergeld noch auf Halbwaisenrente.


    bin 23 Jahre alt und schwerbehindert. Aus dem Grund würde ich in Deutschland auf jeden Fall die Leistungen beziehen können ohne auch nur eine Ausbildung zu machen.


    Die Behinderung muss der Grund dafür sein, dass du deine notwendigen Lebensbedarf nicht decken kannst (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG). Ein hoher Grad der Behinderung reicht allein nicht aus, um Anspruch auf Kindergeld und Halbwaisenrente zu haben.


    Dein Plan ein Jahr Work & Travel in Kanada zu verbringen, vermittelt nicht den Eindruck, als wärst du aufgrund deiner Behinderung außerstande dich selbst zu unterhalten.

    Ich habe aber nun keine Ersparnisse mehr und mein Gehalt von 400,- von meinem Nebenjob reicht nicht aus, um meine Miete zu bezahlen und meinen Lebensunterhalt zu bestreiten.


    Wie alt bist du? Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kannst du Kindergeld erhalten.


    wonach er mir Unterhalt bezahlen muss. Ich habe nun auch schon einen Anwalt eingeschaltet, um mein Unterhalt seit 2013 einzufordern


    Beim Unterhalt zählt das aktuelle Einkommen. Du schreibst er hat derzeit (seit 2013) kein Einkommen, somit muss er auch keinen Unterhalt zahlen.


    Die Kosten für den Anwalt sind rausgeschmissenes Geld. Stell lieber beim BAföG-Amt einen Aktualisierungsantrag (siehe meine Antwort oben).

    da mein Vater angeblich seit 2013 kein Einkommen mehr hat. Das Bafög-Amt legt aber das Gehalt von 2012 zugrunde, wonach er mir Unterhalt bezahlen muss.


    § 24 Abs. 3 BAföG: Ist das Einkommen im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger als im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums, so ist auf besonderen Antrag des Auszubildenden bei der Anrechnung von den Einkommensverhältnissen im Bewilligungszeitraum auszugehen (Formblatt 7); nach dessen Ende gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt. ... Ausbildungsförderung wird insoweit ... unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Sobald sich das Einkommen in dem Bewilligungszeitraum endgültig feststellen lässt, wird über den Antrag abschließend entschieden.