Hallo,
ich habe nun tel zugesagt bekommen,dass am.24.2.meine 6 woechige med-berufl.reha endlich losgeht.ich bin erwerbsunfaehig und beziehe eine kleine rente.Nun soll geschaut werden,ob beruflich wieder was geht,da ich krankheitsbedigt die eu rente erhalte.
bei der berechnung des uebergangsgeldes hab ich angegeben,dass ich rentnerin bin.nun meine frage: ich beziehe monatl.mieteinkuenfte neben meiner kleinen rente.Alg 2 erhalte ich nicht,eben wg meiner mieteinnahmen.Inwieweit sind diese beim Uebergangsgeldantrag mit anzugeben?
Danke fuer Eure Auskuenfte.
lg hermys