Beiträge von hmm123

    Guten Tag,


    ich habe vor einigen Monaten Hartz 4 beantragt und diesen Antrag dann wieder zurückgezogen, weil ich mit meiner Lebensversicherung deutlich über dem Freibetrag war und der Verlust bei einer potenziellen Auflösung auch nicht hoch genug für einen Härtefall gewesen wäre.


    Nun habe ich allerdings auch Bafög-Schulden, die ich durch die LV vorzeitig tilgen könnte, um dann erneut einen Antrag zu stellen. An vielen Stellen wird geraten, Schulden vor dem Antrag zu tilgen, da sie nicht mit dem Vermögen verrechnet werden. Die Frage ist nun, ob mir dann vorgeworfen wird, die Bedürftigkeit vorsätzlich herbeigeführt zu haben, da das Bafög ja noch nicht unbedingt fällig ist und es sich dabei nicht, wie z.B. bei Dispo-Schulden, um Schulden handelt, die mehr werden würden. Dennoch wurde mir bei einer Beratung gesagt, dass in der Tilgung von Schulden kein unwirtschaftliches Verhalten zu erkennen sei und ich notfalls eben per Eilverfahren vors Sozialgericht müsste.


    Viele Grüße