Beiträge von Anne21

    hallo :-)


    ich habe, vorerst mündlich, eine Zusage für den Umzug bekommen, das mein Sohn nicht wohnortnah ausgebildet werden kann :-))
    jetzt muss ich nur noch die geeignete Wohnung vorlegen und dann wird gezahlt. ich hoffe das es dabei dann auch bleibt



    danke euch für die Hilfe und Infos



    Liebe Grüße Anne



    Ok


    Danke für deine Tipps :-))

    Hallo ihr lieben,


    ich bin schon länger "mitleser" und hab immer eine passende Antwort gefunden :)


    nun ist es soweit das es bei uns losgeht, es aber sehr individuell ist und sich keine passende Antwort findet.


    mein Sohn 15 (100% Schwerbeh. mit G,H,B ) fängt im sommer eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk (BBW) an (speziell für sehbehinderte/blinde Azubis) davon gibt es in dtl. nur 3, ein Umzug ist daher auf jeden Fall notwendig, Ausbildung wird vom arbeitsamt gezahlt (REHA Abteilung) und es gibt nur ein kleines lehrlingsgehalt nach abzug der kosten für das BBW und Internat


    da er nun endlich die schule beenden wird, möchte ich gern wieder in die alte heimat zurück (wäre auch näher an dem Berufsbildungswerk) da die familie auch vor ort ist und mich als alleinerziehende mama unterstützen kann (noch 2 Geschwisterkinder zu hause) während ich arbeiten gehe.


    nun meine fragen (ALG 2 Bezug)


    zahlt das Amt die Kosten für seinen Umzug ins Internat oder auch für uns alle? auf Grund der Schwerbehinderung evtl.? zählt da die Arbeitsaufnahme (laut anforderungen für umzug)


    da er nicht mehr daheim leben wird (3 jahre Ausbildung) zählt er zur BG immernoch dazu? oder wäre die wohnung dann zu teuer da wir ja nur noch zu 3. hier wohnen (evtl. möchte er ja später auch nicht mehr nach hause zurück ziehen und eine eigene Wohnung haben wollen)
    im antrag steht ja oft drin ob ein familienmitglied in ein Heim o.ä. gewechselt ist (wäre das gleichzusetzen?)


    bekomme ich denn für ihn noch Leistungen? er wird ja vom Arbeitsamt weistestgehend "finanziert" bzw "versorgt"


    Wie wird das Kindergeld verrechnet? würde es ihm gern geben, da er ja kaum gehalt bekommt und er braucht ja etwas geld um im Internat Freizeitaktivitäten zu bezahlen (kino usw) was teenager halt mal machen wollen :-)


    ich habe das SGB duchgeforstet, aber da einmal schwerbehindertengesetz und ALG 2 greifen ist es schwer durchzublicken :-( habe etwas unter Teilhabe am Arbeitsleben gefunden, nur wäre die frage was hier zutrifft und was nicht



    oje so viel text, ich hoffe ihr könnt das nachvollziehen und mir den einen oder anderen Rat geben......


    liebe Grüße Anne :D