Also ich hoffe, dass das das richtige Unterforum ist.
Ich bin Lehramtsreferendar bis Ende April. Von Mai bis voraus. Ende August werde ich wg eines derzeit bestehenden Beamtenverhältnisses ALG 2 Leistungen beantragen müssen.
Ich wohne derzeit in BL 1, ziehe aber nach 1 Monat Arbeitslosigkeit wieder zurück nach BL 2, wo ich auch herkomme und studiert habe. In diesem Bundesland sind die Stellenaussichten auch höher, nur werde ich, wie das die Regel bei Lehramtseinstellungen ist, erst sehr spät (voraussichtlich Ende August bei Schulbeginn im September) eine Bestätigung bekommen. Ich habe jedoch 1 Mangelfach, so dass ich mit einer Einstellung oder mindestens einer Vertretungsstelle rechne.
Nun habe ich eben bei meinem derzeit zuständigen Jobcenter angerufen um zu erfragen, wann ich den Antrag abgeben muss und was ich alles für Bescheide brauche usw. und die Dame am Telefon meinte zu mir, dass das JC den Umzug (den ich selbst zahle!) erst genehmigen müsse. Nennt mich naiv, aber ich bin gerade aus allen Wolken gefallen.
Ich überlege jetzt, ob ich den 1 Monat, den ich noch in BL 1 lebe einfach keine Leistungen beantrage und dann erst nach dem Umzug in BL 2 den Hartz4 Antrag ausfülle? Nennt das jetzt arrogant, weil ich noch nie in der "typischen Hartz4situation" war, aber ich lasse mir doch nicht verbieten umzuziehen! Ich bin bereits umgezogen um mein Referendariat hier zu absolvieren und wenn ich eines gelernt habe, dann, dass ich nie wieder des Jobs wegen 600km von meiner Familie entfernt leben werde.
In Kürze: das Problem ist, dass ich zum Umzugszeitpunkt keinen Nachweis erbringen kann, dass ich einen neuen Job habe. Ich möchte aber definitiv nicht erst zurückziehen, wenn ich eine Jobzusage habe. Was machen?