Beiträge von MelekSuela30

    Hallo Alle miteinander,


    ich bin Deutsche und mit einem Ausländer verheiratet. Wir beziehen kein Arbeitslosengeld oder dergleichen.
    Ich bin in Vollzeit berufstätig. Er hat eine Arbeit in Aussicht.
    In seiner Heimat lebt sein Sohn mit deren Mutter. Sie sind nicht miteinander verheiratet gewesen.
    Hat er die Pflicht für das Kind und sie Unterhalt zu zahlen? Muss er das hier angeben? Kann er für das im Ausland lebende Kind hier in Deutschland Kindergeld beantragen?

    Wie sähe der Status für ihn aus, wenn er mit mir ein Kind bekäme? Welche Zahlungen kämen dann auf ihn zu?

    Ja, siehe es als Transportkosten von den "Möbeln" die du hast (wie Kleidung, Bücher, Papieren, etc.) an. Du hast ja trotz allem Kosten, die aufgrund des Umzugs anfallen. Du hast ein Anrecht auf dies. Sofern er genehmigt ist, erhälst du sicherlich etwas. Ich hab selbst pro Person 50 Euro bekommen, als ich vor 6 Jahren mit meinem damaligen Mann umgezogen bin, mit Genehmigung erhalten. Und wir hatten alles selbst gemacht, Kartons gepackt, LKW besorgt und betankt, das alles von ALg II was nicht gerade viel war bzw. weiterhin ist.

    Hallo miteinander,


    danke euch für die Antworten! Es hat sich also nicht viel geändert, denn das egal welche Person es wird, das Jobcenter alle Angaben braucht, anrechnet und ich weniger Geld zur Unterstützung bekomme als zuvor (trotz der jeweiligen Arbeitsstellen der Personen).


    also ich war heute Vormittag bei der Meldebehörde, die sagte mir, Bekannter könne sich so einfach auch nicht mehr anmelden, neues Gesetz.
    War auch bei der Vermietungsgesellschaft, und die bittet für die Absicherung, dass er ab dato bis zu XY Monaten bei mir wohnt, danach eigene Wohnung hat.


    Mein Freund muss sich erst in den Mietvertrag aufnehmen lassen, um bei mir wohnen zu können. Daher wird es nun echt schwierig für mich. Wichtiger ist es meinen Freund bei mir zu haben, doch ich würde auch gerne meinem Bekannten und deren Kinder helfen. Sicherheit ohne Probleme sind mir lieber als das ich nach den wenigen Monaten wieder alles umändern muss oder sogar komplizierterer Ablauf ist, denn mein Freund muss ja auch noch sein Kram bringen und sich um die alte Wohnung kümmern, die erst Ende des Monats gekündigt werden kann.


    Falls einer aber doch noch weitere Infos für mich hat, kann gerne hier zu Wort kommen.


    Guten Morgen,


    vielen Dank für die super schnelle Antwort.


    Also nochmal zum ersten Fall. Er ist momentan bei seiner Frau gemeldet, und möchte dort weg. Doch bis er eine andere Wohnung für sich und die Kinder gefunden hat, möchte er bei mir gemeldet sein inkl. seiner Kinder. Da ich Sorge um meine Leistungen habe, weil er arbeiten geht und ihc dafür aufkommen möchte, hab ich an die Möglichkeit gedacht, sich als WG zu melden, wenn dies dazu kommen sollte.
    Immerhin möchte ich ja auch mit meinem FReund zusammen ziehen also zumindest mal schauen wie es überhaupt ist mit uns zusammen unter einem Dach.
    Ich werde noch auf mögliche andere Antworten warten und mich mit beiden nochmal kurzfassen.
    Nochmals vielen Dank.

    Die Nebenkosten wie Wasser, Heizung, Strom wird anteilmäßig aus der Kaltmiete angerechnet. Je nach Status oder persönlichem Stand kannst du auch mit deinem Leistungssachbearbeiter klar machen, dass er das Geld direkt an den Vermieter überweist und dir nur noch den restlichen Betrag der dann übrig bleibt.


    Du kannst einen Antrag auf Umzugskosten beim zuständigen Jobcenter beantragen und je nach Status bekommst du trotzdem einen kleinen Betrag zugewiesen, mit dem du die Fahrten z.B. vom alten zum Neuen Wohnort/Wohnung tätigen kannst. Immerhin benötigst du doc hauch ein Auto, Sprit und evtl. Helfer zum Einpacken deiner Sachen....


    Bist du bereits beim Jobcenter gemeldet? DEnn wenn ja, müsstest du vorher bereits den Umzug beantragt haben und die GEnehmigung bekommen haben. Wenn nicht, stehst du eh doof da und kannst erstmal mit einer Sanktion rechnen.


    Eine Bearbeitung deiner Leistungen ist je nach Behörde und Arbeitstag/Laune unterschiedlich. Mal ist es kurz ein Tag und benötigt 3-4 Arbeitstage, dann wiederrum kann es aber auch sein dass jetzt durch die Feiertage es eh etwas zu Verzögerungen kommt, weil nicht jeder Mitarbeiter im Jobcenter zur Verfügung steht und das abarbeitet.


    Welche Einbußen meinst du? Es gibt eigentlich nur der Leistungsbescheid, je nach Status vor und jetzigem Stand angerechnet mit dem du eigentlich zurecht kommen solltest. Sonst sollte es keine Bedenken beim Abgeben des Mietvertrags geben, wenn du zuvor die Punkte beachtest hast.

    Deine Freundin hat ein Recht auf einen Anwalt, den sie auch kostenfrei bekommt, wenn sie vorweisen kann, keine Einkünfte zu haben, um ihn zu bezahlen. Dies kann sie über das Amtsgericht beantragen, dass wird ihr auserwählter Anwalt beim Erstgespräch angeben bzw. auch schon am Telefon mit Rücksprache für einen Termin zum Gespräch. Ich hab das selbst auch bereits durch. Der Anwalt kann dir in all diesen Fragen persönlich antworten, da es bei jedem etwas anders ist. Ist sie mit im Grundbuch beim Haus angegeben? Hat er Kredite aufgenommen, die sie mit unterzeichnet hat? LAufen gemeinsame Konten mit Minus auf beide Namen und wenn ja kann er ihr genau sagen, was sie bie der Bank angeben kann, damit sie nicht dafür haftet, je nachdem was sie dort halt als Ehepaar/Ehefrau angegeben haben? Ebenfalls bei Konten, die für die Kinder zurück gelegt wurden, wer darauf zugreifen kann und wer nicht? Das könnte sie womöglich auch schon vorab bei der Bank in einem persönlichen Gespräch fragen bzw. schriftlich aufsetzen lassen, und dem Anwalt vorlegen, damit er bei Problemen mit dem Noch-Mann vorweisen zu können bzw. darauf zurück greifen kann um die Schriftsätze passend formulieren zu können. Ebenso mit den persönlichen Sachen der gemeinsamen Wohnung wird alles schriftlich aufgesetzt, wem was gehört mit Nachweisen etc. Es ist eine harte Sache, aber sie soll sich ein Herz packen und den Anwalt ihres Vertrauens, der mit Familienrecht FAchanwalt ist die Sache angehen. Er kann ihr auf jeden Fall helfen und ihr einige Dinge abnehmen, um die sie sich nicht mehr befassen muss, allerdings nur mitarbeiten, was ihr leichter fallen sollte, als sich komplett alleine darum zu bemühen!


    Ich hab es am eigenen Leib erlebt. Allerdings ohne Kinder, nur dafür war ich in der Zeit 2 mal in der Klinik....


    Egal was sie für probleme hat, alles mit dem Anwalt besprechen. Sie soll sih vor jedem Termin alle FRagen aufschreiben und Nachweise raussuchen die sie dann für jeden Punkt vorlegen kann, damit der Anwalt etwas mehr überblick über die Persönlichkeiten hat.


    ggf kann ich nebenbei bei kleinen Fällen auch mal angefragt werden und möglicherweise antworten, wenn ich eine Antwort habe oder es sogar selbst mitgemacht habe.


    Hat sich evtl. auch schon erledigt da der Fall schon etwas her ist, aber ggf. kann ein neuer Leser der aktuell diesen FAll hat etwas mit meiner Antwort anfangen.

    Hallo an alle,


    ich bin in der Gruppe der ü25 Kandidaten beim Jobcenter.
    Seit 6 Jahren lebe ich alleine in meiner Wohnung.


    Nun möchte sich mein Bekannter bei mir anmelden und auch seine Kinder, die gerade frisch aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind.
    Wie läuft dies mit der Meldung beim Bürgerbüro? Gibt dieses an erster Stelle dem Jobcenter Meldung?
    Hab gelesen, dass man bis zu 3 Monate jemanden bei sich wohnen lassen kann ohne Meldung beim Vermieter zu machen. Ist dies richtig? Kann ich das bei meinem Fall anwenden?
    Er wird nicht mit den Kindern bei mir wohnen, nur die Adresse will er als Meldeadresse angeben, bis er für sich und seine Kinder eine Wohnung gefunden hat.
    Wenn das Jobcenter meldung bekommt oder ich dies angebe, kann ich es als WG angeben, ohne das mir Leistungen gekürzt werden oder für diese angerechnet werden? Ich möchte weiterhin als alleinlebende geführt werden. Er bezieht sein Unterhalt über Stellen bei Zeitarbeitsfirmen.


    Zweiter FAll:
    Mein Freund und ich wollten zusammen ziehen. Wie sieht es mit den Leistungen aus? Wir sind nicht verheiratet. Wollten mal probieren wie es mit uns funktioniert in den 4 Wänden ggf. für immer. Werde ich dann nicht mehr alls 100% angegeben und er als Partner mit 80%? muss er seine finanzen preis geben? Ist schon was länger her als ich solch einen Fall hatte und da war ich allerdings verheiratet.


    Es wäre sehr schön, mir auf diese FRagen zu antworten. Ich bin über jede hilfreiche Antwort sehr dankbar.


    Mit freundlichen Grüßen