Beiträge von ItoOgami

    als Fachkraft Recht hebe ich komische Entscheidungen von angeblich so gebildeten SBs und deren Führungskräften auch gern mal auf. Warum? Weil ich dann doch etwas fähiger bin als diese Personen.[/QUOTE]


    Ey du du hebst da gar nix auf wenn du kein Richter bist, du legst soviel Wert auf Rechtschreibung und schluderst dann so mit definitionen und begrifflichkeiten?
    Also dich möchte ich nicht als Anwalt haben.
    Auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn

    Turtle1972
    Das ist doch mal klar formuliert, Rechtschreibfehler habe ich keine gefunden, einige Begriffe muss ich zugeben kenne ich noch nicht, aber ich habe ja Zeit und Vorstellungsvermögen.

    War schon immer meine Rede das das Bildungssystem versagt hat, leider auch bei mir, aber wenigstens gehöre ich nicht zu den verbildeten und muss mich nicht mit einem IQ deiner Nivea herumärgern. Ausserdem ist es ein schönes Gefühl unwissend zu sein, schreklich wenn man ausgebildet ist und jetzt mach dich auf die fehler suche! gibt ja sonst nichts was du mit deinem Verstand anfangen könntest.
    Gut war ich noch nie in rechtschreibung aber bisschen besser würde es schon gehen in Latein hatte ich damals ein sehr gut aber wie schon erwähnt es ist der Mühe nicht wert da tippe ich lieber schneller als Konzentriert, du bist halt nicht meine Zielgruppe

    Nur Dummköpfe machen die Intelligenz und selbst den Bildungstand an der Rechtschreibung fest. Meine Mutter damals musste immer die Rechtschreibfehler ihres Chefs korrigieren. Meine Mutter Volkshochschule der Chef eines sehr großen Konzernes Prof. Wahrscheinlich ist die Schreibschrift aussagekräftiger als die Rechtschreibung

    Ich wußTE Das rechtschreibe Urteil kommt :) Bin halt Faul im Umgang mit Leuten wie dir da Konzentriere ich mich dann doch lieber zusätlich noch auf andere Dinge und verzichte gerne komplett auf die Korrektur meiner Tipfehler. Als Fachkraft für recht sollte dir dein eigener Widerspruch auffallen. Bildung ist ne hübsche angelegenheit, leider mangelt es offensichtlich an Intelligenz bei dir oder warum gibst du solch einen Müll von dir. Bist du ein Arschloch?Wenn du deine rechtsschriften ebenfalls in dieser weise verfasst wie du das hier tust, dann wundert es mich nicht das du hier in diesem schlecht besuchten Forum soviel Zeit verbringen kannst:p
    Ich wollte auch nicht damit sagen das diese JCM so gebildet waren, allerdings solltest du mal deinen Beruflichen Horizont erweitern dann musste dich nicht hier rumplagen, helfen tust du doch sowieso niemanden hier. Und meine Bildung ist fachlich nunmal unbegrenzt du Lachnummer

    Also zu den die hilfe geleistet haben oder leisten gehört ihr nicht Stylewolf und Turtle1972 und es ist schade das die leute die sich diese Mühe gemacht haben ein Forum zu schaffen von Trollen wie euch in ihrer Entwicklung behindert werden und wurden ein Trauerspiel

    Turtle1972
    Tja hatte heute einen Termin auf meine bitte mit einem Verantwortlichen zu reden, dieser teilte mir mit das er heute in Vertretung agiert, er bot mir zwar auch an mit seinem Vorgesetzten zu reden, darauf habe ich dann verzichtet, da er ja dann auch bei Bedarf mit i.V unterschreiben würde, da er die berechtigung dazu hatte. Da ich die Kritik der Unterschrift auch dort geübt habe. Festzustellen ist das anscheinend dieser Sachbearbeiter und sein Vorgesetzter einen etwas höheren Bildungsstand haben als Turtle1972 und ganz gegen erwarten eines polemischen, gestörten Trolls anders handeln, soviel zu immer. Übrigens ein sehr netter sympathischer Sachbearbeiter der sich für die Fehler in der EGV sogar entschuldigt hat, mir die handhabe im Umgang mit dieser im Jobcenter Dortmund erklärt hat, mich darauf aufmerksam gemacht hat das er Schriftstücke wie die EGV nicht ohne Rechtfolgebelehrung ausdrucken kann, selbst wenn diese aufgrund von dummen Zeug keine Belehrung sondern Rechtsüngültig ist, soviel zur Dummheit. Ja und es macht mir eine Freude hier meine Erfahrungen zu schildern, die erfahrenen Benutzer sind hier mit wenigen Ausnahmen wertlos und informieren wahrscheinlich nicht selten mit Absicht falsch oder versuchen zu diskreditieren, vieleicht sind manche auch nur einfach das was sie in anderen sehen. Einen guten Rechtsanwalt habe ich übrigens auch, das lachen möcht ich niemanden verbieten, ich mache selber viel Gebrauch davon, möglicherweise sind die Richter nicht ganz so gut gelaunt, dank der ich sag mal der seltsamen Rechtsauffasung einiger Jobcenter. Also Turtle1972 du kannst die deine Erläuterungen tatsächlich sparen, gibt heute viele möglichkeiten sich zu informieren. Am effektivsten bleibt der Rechtsanwalt und manchmal zeigen auch JCM Verstand. Das Resultat ist jedenfalls das ich eine EGV nicht unterschrieben habe und auch keine durch einen Verwaltungsakt erzwungen wird, so gelten weiterhin meine Grundrechte die ich für unverzichtbar halte.

    und im voraus gezahlt, auch wenn es keine verordnete Maßnahme ist, den Fall hatte ich letzten Monat bei einem Praktikum das ich mir selbstständig ohne eine Bindung an einer EGV oder anderen Druck gesucht hatte. So ist das zumindest in Dortmund

    Stimmt schon Behördenmitarbeiter kann man nicht für voll nehmen. das ist jedem außer den Behördenmitarbeiter klar


    Wie Ihnen vielleicht schon aufgefallen ist, sind die meisten Schreiben von Behörden oder
    angeblichen Behörden „Im Auftrag“ verfasst.
    „Im Auftrag“ heißt: Der Unterzeichnende handelt „Im Auftrag“ eines Auftraggebers. Der
    Auftraggeber ist in der Regel nicht benannt. Manchmal, aber das ist die Ausnahme, steht im
    Briefkopf der mögliche Auftraggeber, z.B. die Landrätin.
    Demnach wäre die Landrätin die Auftraggeberin für das vorliegende Schreiben.
    Der Unterzeichnende selbst übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt, denn er handelt ja „Im
    Auftrag“ und wäscht seine behördlichen Hände in Unschuld. Genau genommen hätte er sich seine
    Unterschrift sparen können. Wer keinen eigenen Willen hat oder haben darf, der kann auch keinen
    Willen erklären. Mit der Unterschrift erklärt man nämlich seinen Willen. Z.B. unter einem
    Kaufvertrag: „Ich will mir dieses Auto kaufen und bin bereit 2 Jahre dafür zu arbeiten.“
    Wo überhaupt kein Wille vorhanden ist, lässt man
    den Namen am besten ganz weg. Dann fügt man
    dem Schreiben eine Anlage bei und lässt die
    Anlagen als Boten auftreten.
    Herr oder Frau „Anlagen“ trat vor Gericht als
    Erklärungsbote auf und der Richter war damit
    einverstanden. Nun ist es aber so, dass der
    Erklärungsbote nicht den Auftraggeber gar nicht
    vertritt, da er sonst „i. V.“, also „In Vertretung“,
    unterzeichnen müsste. Genau genommen hat er
    keinen Auftraggeber. Gäbe es einen solchen, dann
    müsste er benannt sein und der Bote müsste ihn „in Vertretung“ vertreten.
    Demnach sind die Schreiben die „Im Auftrag“ verfasst wurden so wertlos wie ein leeres Blatt
    Papier.
    Wir haben es mit einer vorsätzlichen Täuschung des Empfängers durch Behörden oder
    Scheinbehörden zu tun.
    Wenn wir das zulassen, brauchen die
    Behörden oder Scheinbehörden gar
    nichts mehr zu unterschreiben.
    Niemand übernimmt die Verantwortung
    für Bußgeldbescheide, Rechnungen,
    Mahnungen, Vollstreckungen,
    Verhaftungen usw.
    Und da wir uns nicht wehren, werden die Erklärungsboten inzwischen durch Maschinen ersetzt oder
    durch „Anlagen“, wobei ich noch nicht herausgefunden habe, wie „Anlagen“ eine Paraphe kritzeln
    können.
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    Damit sie sehen, dass diese Erläuterungen nicht auf meinem Mist gewachsen sind, hier einige
    Auszüge aus verschiedenen Gerichtsurteilen.
    „Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Berufungsbegründungsschrift
    als bestimmender Schriftsatz nach § 130 Nr. 6 ZPO grundsätzlich die Unterschrift des
    Prozessbevollmächtigten des Berufungsführers tragen muss. Die Unterschriftsleistung ist zwar
    unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Vertreter zulässig (vgl. Zöller/Stefan, ZPO, 26.
    Aufl., § 130 Rn. 14 m.w.N.). In solchen Fällen muss jedoch der Unterzeichner einer
    Rechtsmittelschrift die volle Verantwortung für deren Inhalt übernehmen. Eine bloße
    Unterzeichnung "i.A." ("im Auftrag") reicht für die Übernahme der Verantwortung in diesem
    Sinne grundsätzlich nicht aus, weil der Unterzeichnende zu erkennen gibt, dass er dem Gericht
    gegenüber nur als Erklärungsbote auftritt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1987 - V ZR
    139/87 - NJW 1988, 210 und Beschluss vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93 - VersR 1994, 368).“
    BGH, VI ZB 81/05 vom 19. Juni 2007
    ***
    „Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß der Unterzeichner einer Rechtsmittelschrift die
    volle Verantwortung für den Inhalt derselben übernehmen und daß dies auch zum Ausdruck
    kommen muß (statt vieler BGHZ 37, 156 = NJW 1962, 1724; BGHZ 92, 76 = NJW 1984, 2890 m.
    w. Nachw.). Mit einer Unterzeichnung nicht "i. V.", sondern "i. A." gibt indes der
    Unterzeichnende zu erkennen, daß er für den Inhalt der Rechtsmittelschrift eine Verantwortung
    nicht übernehmen will und nicht übernimmt; er tritt mit einer solchen Unterzeichnung dem
    Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auf; eine Auslegung unter Heranziehung von
    Umständen außerhalb der Urkunde kommt nicht in Betracht (BAG, Betr 1967, 1904; Stein-Jonas-
    Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 129 Rdnr.
    19; Wieczorek, ZPO, § 129 Rdnr. A II a Nr. 6 a. E.).“
    BGH, Urteil v. 05.11.1987 - V ZR 139/87
    ***
    „Die Berufungsbegründungsschrift muss als bestimmender Schriftsatz im Anwaltsprozess
    grundsätzlich von einem beim Berufungsgericht postulationsfähigen Rechtsanwalt eigenhändig
    unterschrieben sein. Zwar ist dies unter bestimmten Voraussetzungen auch durch einen Vertreter
    zulässig. Dieser muss aber die volle Verantwortung für den Inhalt der Rechtsmittelschrift
    übernehmen, was er mit einer "i.V." oder "für Rechtsanwalt …" zum Ausdruck bringen kann.
    Die Verwendung des Zusatzes "i.A." reicht für die Übernahme der Verantwortung in diesem
    Sinne nicht aus, weil der Unterzeichnende damit zu erkennen gibt, dass er dem Gericht
    gegenüber nur als Erklärungsbote auftritt.“
    Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.06.2012 - IV ZB 18/11 -
    ***
    Arbeitgeber selbst oder dessen zur Kündigung Bevollmächtigte müssen unterschreiben.
    Die Unterzeichnung durch die Mitarbeiterin des Beklagten wäre dann ausreichend gewesen, so das
    Gericht, wenn sie aus Sicht eines objektiven Dritten als Vertreterin des Beklagten gehandelt hätte.
    Hierzu hätte gehört, dass die Kündigungserklärung im Namen des Vertretenen abgegeben worden
    sei. Ein solches Vertreterhandeln sei im zu beurteilenden Sachverhalt aber nicht erkennbar.
    „i. V.“ bei Vertretung - „i. A.“ bei Auftrag
    Vielmehr habe die Mitarbeiterin des Beklagten nicht wie bei einem Vertretungsverhältnis üblich mit
    dem Zusatz „i. V.“ unterzeichnet, sondern mit dem Zusatz „i. A.“ Hierdurch würde ausdrücklich auf
    ein Auftragsverhältnis hingewiesen. Bei einem solchen Verhältnis handele der Auftragnehmer nicht
    im eigenen, sondern im fremden Namen. Dies aber führe dazu, dass ein gesetzliches
    Schriftformerfordernis, das vom Auftraggeber zu beachten sei, von vornherein nicht erfüllt werden
    könne. Denn der Beauftragte handele im fremden Namen und unterzeichne mit seinem eigenen
    Namen.
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    Bei Unterzeichnung durch Auftragnehmer fehlt es an eigenhändiger Unterschrift des Berechtigten.
    Wenn der Auftraggeber also der Erklärungsberechtigte sei, fehle es bei Unterzeichnung durch den
    Auftragnehmer immer an der eigenhändigen Unterschrift des Berechtigten. Diese
    Ausgangssituation und ihre rechtliche Beurteilung sei mit jenen Fällen vergleichbar, in denen ein
    Rechtsanwalt mit dem Anwaltskollegen das Rechtsmittel einlegen wolle. Auch in diesen Fällen sei
    anerkannt, dass die Rechtsmittelerklärung mit dem Zusatz „i. A.“ der auch in diesem
    Zusammenhang gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform nicht genüge.
    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2007 - 7 Sa 530/07 -
    ***
    Der Leitsatz
    Eine mit dem Zusatz i.A. unterschriebene Kündigung ist formunwirksam, weil sie nicht vom
    Aussteller unterschrieben wurde. Eine Unterschrift mit dem Zusatz i.A. wahrt nicht das
    Schriftformerfordernis.

    Die Kündigung, welche Herr K. "i.A.", also im Auftrag erklärte, könne nur so verstanden werden,
    dass nicht er selbst, sondern der lediglich maschinenschriftlich angeführte Geschäftsführer die
    Kündigungserklärung abgeben wollte.
    Verstehe man das Zeichnen "im Auftrag" als Kennzeichnung nicht einer Vertreter-, sondern einer
    Botenhandlung, so genüge eine solche Unterzeichnung nicht für die Erfüllung der Schriftform. Der
    Bote übermittle nur als Werkzeug seinen Geschäftsherrn dessen Willenserklärung. Die Verwendung
    des Kürzels "i.A." müsse aber nicht zwingend zur Annahme einer die Schriftform nicht erfüllenden
    Botenhandlung führen. Maßgeblich für die Unterscheidung des Boten vom Vertreter sei vielmehr
    eine Auslegung nach dem Empfängerhorizont.
    Bei der Auslegung sei einerseits zu berücksichtigen, dass im allgemeinen, nichtjuristischen
    Sprachgebrauch möglicherweise nicht immer hinreichend zwischen "Auftrag" und "Vertretung"
    unterschieden werde. Andererseits sei auch dem Nichtjuristen schon wegen des klaren Wortlauts
    bewusst, dass das Handeln "in Vertretung" allein den Stellvertreter kennzeichne. Wird
    demgegenüber ein Handeln als "im Auftrag" gekennzeichnet, komme dem auch in der Laiensphäre
    regelmäßig eine Abstufung zu. Daher sei es folgerichtig, in der Verwendung dieses Kürzels ein
    Indiz für Botenhandeln zu sehen. Der Vertreter hätte ein anderes Kürzel, nämlich "i.V."
    verwendet.
    Insbesondere für die bloße Botenstellung von Herrn K. spreche, dass er unterhalb des
    Unterschriftenfeldes, welches mit "Geschäftsführer" unterschrieben war, gezeichnet habe. Dies
    lasse den Schluss zu, dass nicht der überbringende Herr K., sondern der Geschäftsführer Aussteller
    der Kündigung war. Dessen Unterschrift fehle aber.
    Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 08.12.2006 - 27 Ca 21/06 -
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    Der Chef bittet zum Diktat und gibt die Anweisung, Sie möchten doch bitte im Auftrag
    unterschreiben. Für Sie stellt sich die Frage, wie Sie kenntlich machen, dass Sie nicht selbst der
    Verfasser des Briefes sind und eben nur im Auftrag unterschreiben.
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    Unterschreiben bedingt Verantwortung
    • Die Unterschrift unter einem Brief oder einem sonstigen Stück Papier, das an die Außenwelt
    gerichtet ist, bestätigt, dass der Inhalt dieses Schreibens verbindlich ist. Eine Rechnung
    bedarf zu ihrer Fälligstellung einer Unterschrift. Ein Vertrag bedarf zur Wirksamkeit der
    Unterschrift der Vertragspartner.
    • Derjenige, der Sie zur Unterzeichnung beauftragt hat, muss also klar zum Ausdruck
    gebracht haben, dass Sie Ihre Unterschrift unter den Brief setzen sollen.

    Kann eine EGV Rechtsgültig sein wenn der JCM im Auftrag unterschrieben hat.


    Im Grunde ist es doch eine Vereinbarung/Vertrag die mit einer Unterschrift beidseitig zum Ausdruck gebracht werden muß um Rechtgültigkeit zu erlangen. Ein Vertrag benötigt zwar nicht zwingend zwei unterschriften, allerdings bei einer Vereinbarung macht es keinen Sinn wenn nur eine Seite eine Willenserklärung/Unterschrift abgibt und allein deshalb kann es sich ja nicht um eine Vereinbarung handeln.


    Zitat aus einem Urteil:


    Es entspricht ständiger Rechtssprechung daß der Unterzeichnende einer Rechtsmittelschrift die volle verantwortung für den Inhalt derselben übernehmen muß.
    Mit einer Unterzeichnung nicht "i.v."(in Vertretung) sondern "i.A."(im Auftrag) gibt indes der Unterzeichner zu erkennen das er für den Inhalt der Rechtmittelschrift eine Verantwortung nicht übernehmen will und nicht übernimmt, er tritt mit einer solchen Unterzeichnung dem Gericht
    gegenüber nur als Erklärungsbote auf. eine Auslegung unter Heranziehen von Umständen außerhalb der Urkunde kommt nicht in Betracht.
    BGH Urteil v. 05.11.1987 - V ZR 139/87


    Kann ich bei der EGV auf eine Rechtsgültige Unterschrift seitens des Jobcenters bestehen, also nicht i.A. sondern jemanden der Verantwortung für den Inhalt der EGV übernimmt, um Rechtsschutz zu erlangen?


    Die EGV besitz ja auch keine Gültigkeit, wenn nur das Jobcenter unterschrieben hat, da ohne Unterschrift des Kunden ja keine vereinbarung stattgefunden hat. Im Falle eines Verwaltungsaktes bei der EGV müsste eine Unterschrift im Auftrag eines JCM schon genügen um den Verwaltungsakt als nichtig zu erklären
    da niemand die Verantwortung für den Verwaltungsakt übernimmt.

    Ja vielen Dank intuitiv habe ich das auch so gesehen. Meine letzte Frage und ich habe Gewissheit. Eine unterbreitete Egv habe ich am 19.07.2016 nicht unterschrieben. Am 12.08.2016 habe ich zwei Ausführungen einer EGV vom Jobcenter mit der Unterschrift eines Sachbearbeiters mit der bitte diese zum 25.08.2016 einzureichen erhalten, ist das schon ein Verwaltungsakt? Muss ich hier schon aktiv werden oder muss ich damit rechnen das diese EGV erst nach der Frist mir als Verwaltungsakt verabreicht wird. Also schon das Wort EGV ist für diesen vorgelegten Vertrag unzumutbar und nicht hinzunehmen in Anbetracht der möglichen Folgen. Danke für den Link den habe ich auch schon gefunden und aufmerksam gelesen. Man fragt sich warum die Sachbearbeiter solche Infos fehlen oder ignorieren, wo die doch davon Leben. Also wenn ich arbeite arbeite ich anders und keine Firma der Welt wird mich dazu bringen Gesetzte zu missachten deren Folgen ich dann auch noch ausbaden müsste.


    In dem recht interessanten und laufenden Verfahren eines klagenden Empfängers von Leistungen nach dem SGB-II, der sich gegen die Verletzung von SGB und GG durch das Jobcenter und die Sozialgerichte wehrt, worüber ich am 10. Februar 2013 hier berichtete, ist nachträglich bekannt geworden, daß die bereits gefällten Beschlüsse beim Sozialgericht Dortmund respektive Landessozialgericht NRW Essen nicht handschriftlich durch die Richter unterschrieben worden sind. Somit haben die Beschlüsse keine rechtliche Wirkung entfalten können. Die Sozialgerichte sind mangels ordnungsgemäßer Unterschriften durch die Richter mit ihren SGB-widrigen und GG-widrigen Beschlüssen nicht grundgesetzwidrig geworden und brauchen daher keine Schadensersatzklagen seitens des Klägers mehr fürchten.


    Nicht aus dem Schneider hingegen ist die Mitarbeiterin des Jobcenters, welche den Eingliederungsverwaltungsakt mit ihrer handschriftlichen Unterschrift unterschrieben hat. Da das Jobcenter keine Haftung für ihre Mitarbeiter übernimmt, hat der Kläger jetzt rechtliche Schritte in Gestalt einer Unterlassung einschließlich Schadensersatz und Kostennote wegen mißbräuchlichem Erlassens eines unnötigen Eingliederungsverwaltungsaktes mit Einschränkung seiner Grundrechte gegen die Mitarbeiterin persönlich angekündigt.


    Sollte dieses Beispiel Schule machen so wird es für die ARGEn und Jobcenter in den nächsten Wochen sehr ungemütlich und schwierig werden entsprechende Mitarbeiter (Fallmanager) zu finden, welche noch dazu bereit sind auf ihrem Namen Eingliederungsverwaltungsakte zu unterschreiben.

    Danke war zwar nicht ganz meine Frage, da es mir darum geht ob solch ein Verwaltungsakt auch ohne das ich davon weiß erlassen werden kann, da ich keine Rechtsmittel einlegen kann wenn ich nicht weiß ob dieser erlassen wurde. Mir ging es darum ob ich ein kenntliches Schreiben erhalten muss das es sich um einen verwaltungsakt handelt, gelesen habe ich so was würde auch formlos gehen z.b. mündlich, deshalb ist das so eine Sache mit Rechtsmitteln einlegen für die es keine Beweise und Zeugen gibt. Aktuelle Situation, habe Post von der Arge erhalten mit der bitte eine EGV zu unterschreiben da meine in den nächsten Tagen ablaufen würde, allerdings habe ich seit Jahren keine unterschrieben und kein information über einen Verwaltungsakt erhalten. Abgesehen davon das die komplette EGV sowieso nicht zulässig ist, ich unterschreibe ja nicht auf einer EGV das diese besprochen wurde wenn es nicht der Wahrheit entspricht, hinzukommt die Rechtsbeugung und der versuch das Grundgesetzt auszuhebeln.Das ist auch kein Sponsorenvertrag sondern Drohkullisse so musst du das mal sehen. Ein Sponsorenvertrag macht nur unter bestimmten Voraussetzungen Sinn.



    Macht es einen Unterschied, ob ich unterschreibe oder nicht?


    Ja! Denn gegen meine schon geleistete Unterschrift unter einer EGV kann ich keinen Widerspruch einlegen oder klagen. Gegen einen Verwaltungsakt schon.



    Wie verhalte ich mich also?


    Unterschreiben sollte man eine EGV wirklich nur, wenn man selbst etwas vom Jobcenter will. Etwa eine selbst gesuchte sinnvolle Fort-, Weiterbildung oder Umschulung. Dann ist eine Unterschrift notwendig. Man sollte trotzdem die eigenen Verpflichtungen, die in der EGV stehen, auf Fallen überprüfen. Eigene Vorstellungen zur Weiterbildung sind dem Jobcenter meist zu teuer. Um hier etwas auszuhandeln, braucht man meist einen Anwalt oder gute Rechtskenntnis.


    Grundsätzlich sollte man vor einer Unterschrift eine Bedenkzeit fordern, um die EGV mit einer Beratungsstelle zu besprechen. Das Amt kann dies nicht verweigern, setzt hier aber manchmal sehr kurze Fristen. Selbstverständlich muss mir diese Frist aber möglich machen, tatsächlich einen Termin bei einer Beratungsstelle zu bekommen. Wichtig ist auch: Wenn ich zur Abgabe einer EGV keinen schriftlichen Termin habe, dann ist er nicht für mich bindend.



    Wie prüfe ich eine Eingliederungsvereinbarung bzw. einen Verwaltungsakt?


    Nach offizieller Darstellung darf eine EGV oder auch der Verwaltungsakt (VA), der eine EGV ersetzt, nur konkrete Vorstellungen für eine individuelle Integration auf den ersten Arbeitsmarkt enthalten.


    Textbausteine mit allgemeinen oder gesetzlichen Anforderungen haben weder in einer EGV noch in einem VA etwas zu suchen. Beispielsweise wird per Textbaustein gern verlangt, ich müsste Bewerbungsangebote binnen drei Tagen abarbeiten. Da ich keine Zeugen für den Posteingang habe, kann ich solche Bedingungen nicht erfüllen. Außerdem ist nicht erkennbar, warum mich diese Bedingung schneller auf den ersten Arbeitsmarkt bringt, als eine sorgfältige Überprüfung/Über*arbeitung meines Bewerberprofils. Dies nur als ein Beispiel, das häufig auftaucht.

    Frage ist eine zugesandte EGV in zweifacher Ausführung mit Unterschrift des Jobcentermitarbeiters schon ein rechtsgültiger Verwaltungsakt? Muss ich nicht darüber informiert/kenntlich werden das es sich um einen Verwaltungsakt handelt und über die Rechtsfolgen aufgeklärt werden?
    Mit anderen Worten ist der Verwaltungsakt für mich und andere ersichtlich das es sich um einen handelt?

    Nur soviel: Die tschechische Puppe läßt sich nicht lumpen. Und, wes Geistes Kind du bist, ist ja nun offenbar :). Vielen Dank für dein Outing ;).


    Du hast bestimmt eine Daueroffenbarung, da bin ich jetzt aber nicht Schuld, Frau/Mann Rechtschreibungs Genie. Hurra ich bin Out https://www.youtube.com/watch?v=KfiH86QT09E&index=11&list=PL4zMkG0t3kmpdnCis7MDOwMk2focUTwBU


    https://www.youtube.com/watch?v=iRRnioXUTfk


    Thatcherites
    https://www.youtube.com/watch?v=IlkXQm7tSCY


    Mit der Einstellung hast du wahrscheinlich deine Jurakenntnisse erworben und die Voraussetzungen erfüllt in einem Job zu arbeiten wo der Einstellungstest das Milgram- Experiment ist, das erklärt deine vielschichtige Bildung. Marx kannte da wohl den Peter nicht https://www.youtube.com/watch?list=PLDC25468D8C7BF637&v=mQVtg0wIw6shttps://www.youtube.com/watch?v=ikW3tsAgb38 Übrigens erst informieren dann können wie auch Marx ins Spiel bringen, es macht kein Sinn Ernsthaft mit voreingenommenen Menschen zu diskutieren, deshalb ohne Anwalt gibt es normalerweise kein Gespräch mit Sachbearbeitern des Jobcenters, ihr habt echt zuviel gelitten um euren Verstand zu gebrauchen, trotzdem habe ich kein Mitleid, wenn ihr zu dumm seid, auf eure Arbeitsbedingen keinen Einfluss nehmen könnt, dafür dürft ihr ja mit euren gGehalt prahlen

    Ich kann im Übrigen auch Gitarre spielen, insoweit ist das da oben doch auch nur eine bloße Behauptung. Wohl in Unkenntnis dessen, dass Behördenmitarbeiter durchaus auch Hobbys haben. Man geht ja offensichtlich schon davon aus, dass ich einen "Sack" habe, als gäbe es nur ein menschliches Geschlecht...


    Hoffentlich besteht die Folierung nur aus Bilderchen und nicht noch aus Beschriftung. Das dürfte bei dem grauenvollen Deutsch dann echt lachhaft werden für den armen Kunden. Bedenke auch, dass Folierungen, die unter 8 Grad Celsius angebracht werden, nicht halten.


    Ich muss die nicht anbringen bin für den kreativen Prozess zuständig, (293 Grad Kelvin optimal) Rechtschreibung scheiss drauf ich kann gut mit Software umgehen, übrigens auch mit Hardware, wenn du dich besser fühlst benutze ich eine Rechtschreibprüfung und tute dann so als ob ich die Rechtschreibung genauso wie du angeblich beherrschst,


    Und zur Gitarre ich mag es Instrumental https://www.youtube.com/watch?v=gInwUzAOxj8&index=1&list=PL4zMkG0t3kmrZPggWGdzVTw59W8Ruov9N Oswald Sattler lach mi tod

    Na, warum bist du dann noch im ALG II??? Viele Gitarristen, die gute Musik machen, verdienen doch ihren Unterhalt selbst. Und, was das mit der Bibel etc. betrifft, da empfiehlt die tschechische Puppe die Glaubenslieder, gesungen von Oswald Sattler. Der macht gute Musik und gute sinnvolle Texte, spielt Gitarre, er ist ein Vorbild, was den Lebenswandel betrifft u.s.w. :cool:;) ...


    Aus Überzeugung
    Weil ich mich nicht verkaufe, ich gebe auch ohne Gegenleistung ausserdem bin ich vielseitig und beherrsche noch ein paar andere Dinge, naja Rechtschreibung hat bei mir noch nie das Interesse geweckt ausserdem bemühe ich bei so einen Firlefanz nicht ist meine Infantil/subversive Ader


    DENKGIFTE
    Psychologischer Gehalt neoliberaler Wirtschaftstheorie und
    Gesellschaftspolitischer Diskurse (Dipl.-Psych. Thomas Gerlach)
    http://www.kritische-psychologie.de/files/tg2000a.pdf

    Muss noch ein paar Minuten warten. Was bekommt an Geld um hier die Leute davon abzuschrecken von ihren rechten gebrauch zu machen?
    Tja mitdenken hilft es stand geschrieben "Typen wie dir" deinesgleichen, du darfst dich ja hier in der Anonymität verstecken. Wow was bin ich jetzt neidisch was du so alles verdienst, übrigens mache ich das so beim Rechtsanwalt oder auch Staatsanwalt aber nicht bei Halbwissenden Typen wie dir die sowieso nichts in ihrem Leben schnallen ausser ey ich verdiene 4,500 Euro Brutto.