wer sich gemeinsam eine Wohnung sucht, dem kann man auch ein gegenseitiges für einander einstehen unterstellen. Aber das ist hier ehedem kein Thema, denn die Studentin hat keinen Anspruch auf Hartz4. Er bekommt vom Jobcenter 391 € und die Hälfte der Miete. Sie Bafög oder Eltern oder eigenes Einkommen.
Danke für die zahlreichen Antworten.
soweit ich es verstanden habe sollte es kein Problem sein die Wohnung als Wg anzumelden.