Beiträge von apfelstiele

    Liebe Mitglieder,


    ich bin nun seit einem Jahr Studentin und bekomme Bafög in Höhe von 422 Euro. Meine Mutter ist alleinerziehend und arbeitet in Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen. Ich habe außerdem einen Bruder, der noch Schüler ist.
    Seit einem Jahr sind wir ziemlich in Schwierigkeiten, da das Geld wirklich nicht ausreicht. Da ich nun Bafög bekomme, wurde ich üblicherweise aus der Bedarfsgemeinschaft gestrichen, sodass meine Mutter somit weniger Geld vom Arbeitsamt für unsere Miete bekommt. Diese Lücke muss natürlich mit meinem Bafög wieder gefüllt werden. 422 Euro hört sich so erstmals natürlich viel an und man meint, dass dieser Betrag völlig ausreiche, jedoch ist dies leider nicht Tatsache. Ich möchte in einem Jahr ins Ausland, muss meinen Führerschein machen und helfe natürlich auch beim Haushalt, soweit ich kann, mit.


    Ich habe es mittlerweile wirklich satt zu überlegen, ob ich nun mit Freunden ins Cafe gehen sollte oder nicht, ob ich mir nun das Kleidungsstück kaufen sollte oder nicht, ob ich nun auch mal den Urlaub verdient hätte oder nicht.


    Deshalb möchte ich arbeiten und einen Aushilfsjob annehmen.


    Nun meine Frage: Wird nun trotzdem mein Minijob angerechnet und der Harzt 4- Betrag gekürzt, obwohl ich nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft bin und mein Name ebenfalls nicht in der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erscheint? Muss ich meinen Aushilfsjob trotzdem melden?


    Ich habe schon so oft beim Arbeitsamt nachgefragt, jedoch haben die Mitarbeiter immer wieder etwas unterschiedliches gesagt. Also wenig Ahnung voneinander haben sie dort leider auch.


    Dankeschön.