Beiträge von nomis

    hallo und danke nochmal (besonders an Wewll),


    diese Verodnung werde ich mir mal besorgen, oder runterladen und genauer angucken. Vermutlich wird dort auch das Erbrecht für ALG II Bezieher formuliert.


    Ich frage mich auch, wofür das Forum denn da ist, wenn nicht genau um solche Fragen zu klären. Nicht überall stecken plumpe Betrugsversuche dahinter. Außerdem; ist es nicht aus rechtlicher Sicht lobenswert, wenn man sich über Gesetze und Grenzwerte informiert, gerade um eben nicht in die Ilegalität abzurutschen; womöglich noch ausversehen, oder weil man etwas missverstanden hat. Noch schlimmer fände ich es meiner berenteten Mutter gegenüber. Nicht zuletzt ihr gegenüber fühle ich mich in der Verantwortung, mich schlau zu machen. Am Ende hätte sie sich ein Geschenk an mich, umsonst abgespart.


    Auch "Nur mal so"

    Wenn ich dann jetzt mit über 40 Jahren theoretisch um die 7000 auf dem Konto haben darf, wie ist es denn, wenn mein Konto aber 0€ anzeigt.
    Könnte ich mir nun z.B. von Famileinmitgliedern diesen Betrag überweisen, also schenken lassen? Vermutlich nur begrenzt? Könnte ich mir z.B. jedes Jahr etwas schenken und ansammeln lassen, bis zu diesem Grenzwerrt? Oder sollte es mir gelingen eine kleinigkeit vom HIV anzusparen und habe dann mal etwas Guthaben, wie sicher ist es dann?
    Vielleicht läßt sich die Frage so zusammenfassen:
    wie sieht es mit Geld-Überweisungen auf mein Konto aus (Geschenke)?
    oder was ist wenn ich bei Antragstellung 0 hatte und nach 10 oder 20 Jahren etwas angesammelt habe?


    Gruß und Dank!

    Nein, es muss richtig verwertungssicher angelegt sein.


    Was genau ist verwertungssicher? Ich kann z.B. meine Altervorsorge immer wieder mal kündigen und somit schon an das Guthaben. Ansonsten ist es schon als Rente gedacht. Das steht auch im Vertrag.tDas Geld ist, glaube ich, immer nur für 10 Jahre oder so festgelegt. So dass ich es theoretisch auch dann abheben kann. Vermutlich ist das nicht Rentensicher genug.
    Ich würde gerne wissen, ob ich das Geld, falls nötig, auch später noch "richtig" rentensicher machen kann, und es jetzt erst mal dabei zu belassen?
    Wißt Ihr dazu etwas?

    Zitat von oben "Wichtig ist, dass es sich bei der Altersvorsorge um einen Vertrag handelt, der unwiderruflich vor dem rentenalter keinen Zugriff auf das Vermögen zulässt."[/QUOTE]


    dann würde mich allerdings auch interessieren, wie es denn ist, wenn man etwas ohne diese klausel angelegt hat. Ich glaube meine Eltern zahlen monatlich etwas ein, dass aber soweit ich weiß auch alle 10 Jahre oder so abgehoben werden kann.
    Gibt es für so Fälle eigene Regelungen?

    wenn ich richtig verstehe, darf man neben dem Geld auf dem Konto (Lj x 150 + 750), zusätzlich noch eine Altervorsorge mit 750 pro Lj, bis max 16000 anlegen. Letzteres nur vorausgesetzt die Altervorsorge bleibt bis zur Rente liegen.


    Kann man das so zusammenfassen?


    Meine Frage wäre, ob diese Vermögen getrennt berechnet werden?