Beiträge von faddatoo

    Ich weiß, worum es im Kern geht. Du hast doch die Behauptung aufgestellt, dass die Beitragsrückerstattung zweckbestimmt wäre. Daher frage ich dich, wie du auf diese Idee kommst.


    Wenn das JC z. B. 150 Euro für Versicherungsbeiträge bezahlt hat und die Kasse davon 30 Euro zurückerstattet, mit welchem Recht meinst du, dass das Geld nicht dem gehört, der es bezahlt hat?


    Tolle Antwort :-D
    Genau aus diesem Grund habe ich in meinem ersten Post vermerkt, dass es sinnvoll wäre FACHLICHE Antworten zu erhalten und keine, die noch weniger von der Materie Ahnung haben, was es mit der "zweckbestimmten Einnahme" auf sich hat ;-)

    Für was ist denn die Beitragsrückerstattung zweckbestimmt und wem musst du nachweisen, dass du das Geld für den bestimmten Zweck verwendet hast?


    Es gibt Versicherungen, die bei Abschluss einer Voll KV vertraglich festhalten, WIE sich die Beitragsrückerstattung zusammen setzt!


    1. Fall:
    Das Unternehmen erwirtschaftet einen Überschuss/Gewinn etc = Diese Beitragsrückerstattung basiert auf Gewinn und es wird ein "Bonus" an den Kunden zurück gegeben....dies ist KEINE "zweckbestimmte Einnahme", wird als Einkommen gesehen und MUSS auf das ALG2 angerechnet werden!


    2. Fall:
    Die Beitragsrückerstattung basiert darauf, dass der VN mit seinen "Arztbesuchen" haushaltet, Vorsorge betreibt und somit dem Unternehmen KEINE horenten Kosten verursacht...in diesem Fall ist die Beitragsrückerstattung eine "zweckbestimmte Einnahme" und wird NICHT auf das ALG2 angerechnet

    Es geht im Kern um die Frage, wer die Beitragsrückerstattung erhält...der Versicherungsnehmer, oder der Beitragszahler (in dem Fall das Jobcenter)?
    Niemandem muss etwas bzgl. Verwendung nachgewiesen werden.


    Ich spreche explizit von dem Fall, dass Beiträge ausschließlich vom Jobcenter bezahlt wurden und nicht von Beiträgen, die der VN bevor er sich arbeitssuchend meldete, aus seiner eigenen Tasche bezahlt hat.

    Hallo zusammen,


    es geht um die Frage, wer den Anspruch auf die Beitragsrückerstattung der Privaten Krankenversicherung hat....das Jobcenter, oder der Versicherungsnehmer!?


    Beitragszahler ist in diesem Fall das Jobcenter, der Versicherungsnehmer jedoch der "Kunde", des Jobcenters!


    Der Versicherungsnehmer hat einen Tarif mit Selbstbeteiligung und hat somit weder dem Jobcenter, noch der PKV Kosten verursacht.
    Nun möchte der Versicherungsnehmer am Jahresende seine Rechnungen mit dem Geld der Beitragsrückerstattung begleichen, aber das Jobcenter sieht die Rückerstattung als "Einkommen" an und vertritt den Standpunkt, dass das Jobcenter die Rückerstattung zu beziehen hat.


    Es geht bei der Rückerstattung um eine "zweckbestimmte Einnahme" und die ist laut Gesetz NICHT als Einkommen auf das ALG2 anzurechnen...im Gegensatz zu einem "Bonus" beispielsweise, der aus Überschüssen der jeweiligen Gesellschaft resultiert, was in diesem Fall aus Einkommen zu sehen wäre!


    Die Frage die sich nun stellt ist, WER hat den Anspruch in diesem Fall?
    Der Versicherungsnehmer, oder das Jobcenter?


    Ich würde mich sehr über fachlich bezogene Antworten freuen und nicht auf Kommentare, welche auf "Eigeninteresse" der Antwortgeber basieren.
    Es ist wirklich wichtig und bedanke mich bei euch für eure Hilfe :-)




    MfG


    Fadda