Hallo,
wird eine private, fondsgebundene RV für das Schonvermögen in Betracht gezogen. Ich finde immer die Zahlen von 250 Euro und 750 euro als Schonvermögen für Versicherungen pro Lebensjahr, dann aber dass sich die 750 Euro nur auf nicht rückkaufbare Anlagen beziehen. Erst hat mir das eingeleuchtet, jetzt frage ich mich aber: Wie könnte ein nicht rückkaufbares Vermögen denn überhaupt verwendet werden?
Wird die fondsgebundene RV jetzt in der Vermögensberechnung mit betrachtet, also Rückkaufwert abzüglich der Rückkaufkosten? Wie verhält es sich, wenn der Rentenbeginn der Versicherung oder eine einmalige Kapitalabfindung erst nach dem 60. Lebensjahr laut Police stattfindet?