... unter normalen Bedingungen quasi unmöglich. Ich verstehe. Schade..
Beiträge von Kingside
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Bei dir handelt es sich aber nicht um eine höhere Schule sondern ebenfalls um einen Ausbildungsberuf nach den BBiG. Was anderes wäre es, wenn du jetzt den Meister machen oder studieren würdest. Für dich gilt Beispiel 2 ("Studierender" ist durch "Auszubildender zu ersetzten)
Versteh ich das richtig, dass es keine Möglichkeit gibt die Ausbildung fortzusetzen, sondern diese muss abgebrochen werden und eine Arbeit im Bereich Lager fortgesetzt werden? -
Du hast aber als Azubi auch gemäß § 7 (5) SGB II auch keinen Anspruch auf Alg II!! Hast du das bedacht?
Auch das ist richtig. Meine Frau und mein Kind hätten aber Anspruch darauf.
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Hallo liebe Gemeinde, ich möchte einmal kurz meine Situation schildern:
Ich(26), verheiratet 1 Kind und meine Frau ist im 9. Monat schwanger.
2013 - habe ich meine 1. Ausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik abgeschlossen.
Bis 07. 2014 in dem Beruf gearbeitet, gekündigt und ab 08.2014 eine neue
Ausbildung als Fachinformatiker angefangen.Eine 2. Ausbildung gilt als Privatvergnügen, daher wird BAB und Bafög ausgeschlossen.
Deshalb blieb nur SGB II beim Landkreis übrig.Nach der Frage warum ich meine Arbeitsstelle gekündigt habe, habe ich folgendes, ehrliches geschrieben:
Zitatgerne erkläre ich Ihnen die Entscheidung, die getroffen werden musste.
Bereits zur Jugendzeit beschäftigte ich mich mit der Programmierung. So viel die Entscheidung auf eine Berufswahl nicht schwer. Es hinderte mich damals jedoch die Wirtschaftskrise und auch meine schlechten schulischen Leistungen, welche es mir nicht möglich machten in diesen Bereich einzusteigen.
Meine Ausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik gab mir nun als Sprungbrett die Möglichkeit meinen Schulabschluss zu bessern und mit guten Leistungen und reifer Vorstellung meinen neuen Ausbilder zu überzeugen.
Hinzu kamen die Gesundheitlichen Einschränkungen wie Hautexzeme an der arbeitenden rechten Hand, Rückenprobleme und allergische Reaktionen auf Staub.
Dies führte zu der Entscheidung einen beruflichen Schritt zu einem Beruf zu wagen, der auf langer Sicht auch für die Familie finanzielle Vorteile mit sich bringt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen dies so genau wie möglich schildern.
Nun kam heute von Ihnen ein Brief, welcher sich auf $34 SGB II beruft, dass jeder der vorsätzlich oder grob fahrlässig sich in eine Situation führt, muss die Leistungen zurückzahlen.
Dazu steht dort auch folgender Satz:ZitatDurch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie die Hilfebedürftigkeit Ihrer Familie herbeigeführt.
Nun, auf der Seite von der Arbeitsagentur habe ich gefunden, dass wenn jemand von vornherein beabsichtigt habe eine höhere Schule zu besuchen, dann ist es nicht Sittenwidrig (http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/WissensdatenbankSGBII/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI554478, Beispiel 1
Im Grunde wären wir aufgeschmissen, wenn sie wirklich das Geld zurückfordern würden. Kurz vor der Geburt des 2. Kindes kommt so eine Situation nicht gelegen. Kann vielleicht einer Helfen?